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2,8 Prozent mehr ab Dezember, EPP für Pensionäre und Familienzuschlag

Deine GdP informiert in Sachen Geld

In den letzten Tagen kursierten ein paar Gerüchte in Sachen Finanzen. Wir haben mal zu drei Themen bei der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen nachgehakt und können so für ein bisschen Transparenz sorgen.

Wann bekomme ich die 2,8 Prozent Besoldungserhöhung
Das Plenum im Abgeordnetenhaus hat den dazugehörigen Entwurf am 14.11 nach der 2. Lesung beschlossen. Im Regelfall dauert es zwei bis drei Wochen, bis die Änderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Anpassungsgesetze werden sie in der Regel aber bevorzugt behandelt, sodass die Änderung bereits am Samstag im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird die Anpassung losgelöst davon bereits mit den Dezemberbezügen erfolgen. Das bedeutet, dass am 30. November 2022 bereits die erhöhten Bezüge gezahlt werden. Das Landesverwaltungsamt hat hierfür alle Vorkehrungen getroffen.
 
Energiepreispauschale (EPP) für Pensionärinnen und Pensionäre
Nachdem die Bundesregierung im Rahmen des Entlastungspakets die EPP in Höhe von steuerpflichtigen 300 Euro auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes beschlossen hat, haben wir sofort Kontakt zu Finanzsenator Daniel Wesener aufgenommen. Dieser hat den bereits kursierenden Entwurf dahingehend angepasst, damit auch die Pensionärinnen und Pensionäre des Landes Berlin diese erhalten, was am 14.11 im Plenum manifestiert wurde. Aufgrund der notwendigen Überprüfung möglicher Ausschlusstatbestände, deren Vorliegen individuell für jede versorgungsberechtigte Person geprüft werden muss, kann momentan kein fester Auszahlungstermin benannt werden. Auszugehen ist nach Antwort der Senatsverwaltung vom 1. Quartal 2023.
 
Anhebung der Familienzuschläge und Nachzahlungen im vierstelligen Bereich
Während andere Bundesländer wie NRW, Baden-Württemberg oder Bayern Anhebungen in Sachen Familienzuschlag zeitnah beschließen wollen und es so auch zu Nachzahlungen im vier- bis fünfstelligen Bereich kommen kann, hält sich Berlin bisher zurück. Die Senatsverwaltung für Finanzen erklärte, dass man die Familienzuschläge im Rahmen der jetzigen Anpassungen bereits ebenfalls um 2,8 Prozent erhöht und keine weiteren Schritte plant. Wir werden das Thema selbstverständlich weiterverfolgen, da die Begründungen in den anderen Ländern mit Blick auf das Alimentationsprinzips in Berlin noch größere Relevanz haben dürften. Allerdings ist durch die gerade erfolgten Beschlüsse, die Neuwahlen und die anstehenden Tarifverhandlungen im Jahr 2023 damit zu rechnen, dass sich Berlins Politik erst dann bewegt. In jedem Fall empfehlen wir Euch, nicht nur der gezahlten Besoldung, sondern auch den Zulagen, Sonderzahlungen und Familienzuschlägen zu widersprechen. Einen entsprechenden Muster-Entwurf findet Ihr auf unserer Homepage.
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