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Für Euch vor Ort – GdP informiert aus dem Innenausschuss

Sitzung am 25. Januar: Lagebild Organisierte Kriminalität und Versammlungsfreiheitsgesetz

Berlin. Regelmäßig kommen die innenpolitischen Experten der sechs vertretenen Parteien im Abgeordnetenhaus zusammen, um über Themen der Inneren Sicherheit zu diskutieren. Wir möchten Euch über die Debatten informieren und im Rahmen kurzer Zusammenfassungen die wesentlichen Inhalte aus der jeweiligen Sitzung vorstellen. Am heutigen Montag ging es um das bundesweite OK-Lagebild und den Berliner Anteil sowie das Versammlungsfreiheitsgesetz.

Bundeslagebild OK 2019 und InnSichO Berlins Beitrag (auf Antrag der Regierungsfraktionen)

Innensenator Andreas Geisel (SPD) begann mit einem Überblick der Zahlen aus dem Berliner OK-Lagebild 2019, welches vor Weihnachten veröffentlicht wurde und auf der Seite der Innenverwaltung einsehbar ist. Kollege Stefan Pietsch vom LKA ordnete diese ein und erklärte, dass es bundesweit zu längeren Ermittlungsverfahren kommt, weil die Täter konspirativer werden und die technischen Möglichkeiten wachsen, es somit aufwändiger wird, Straftaten nachzuweisen. Positiv äußerte er sich über die Einziehung krimineller Gelder. Grundsätzlich ließen sich folgende Punkte festhalten. Man erkenne zunehmend täterübergreifende internationale Konstellationen, die auch nicht mehr ausschließlich in einem Betätigungsfeld agieren. Zudem erkenne man neue Akteure in vorhandenen bzw. vermeintlichen freien Räumen. Nötig für die OK-Bekämpfung wäre deshalb eine umfassendere behörden- und grenzübergreifende Zusammenarbeit.
Durchaus erwähnenswert warten wichtige Fragen, wenngleich sie nur rudimentär beantwortet wurden. So wollte Burkard Dregger genau wissen, was das LKA Berlin benötigt, um noch besser und effizienter OK zu bekämpfen. Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik erwähnte, dass es durchaus mehr Stellen benötigt, um sich personell gut aufzustellen. Durch die HWR kämen zwar studierte Kriminalvollzugsbeamte nach und man sei noch gut aufgestellt, gerade aber bei Spezialisten herrsche Nachholbedarf. Weitere Forderungen als Antwort auf die CDU-Fragen kamen nicht. Benedikt Lux (Bündnis 90 / Die Grünen) erkundigte sich, ob man beim Zeugen- und Opferschutz gut aufgestellt ist und ob man die im Haushalt bereitgestellten Gelder für bessere technische Ausstattung auch genutzt hat, was beides unbeantwortet blieb. Tom Schreiber (SPD) machte sich dafür stark, das Thema hybride OK stärker in den Fokus zu nehmen und sich nicht mit der viel benannten Nulllage der italienischen OK abzufinden, sondern zu überlegen, wie man diese in das Hellfeld holt. Zudem erkundigte er sich zur Zusammenarbeit mit Brandenburg und zum Thema Videovernehmung. Kollege Pietsch erklärte, dass die Zusammenarbeit mit dem LKA Brandenburg strukturell gut sei, für die italienische OK habe man keinen Anfasser. Für mehr Möglichkeiten bei der Videovernehmung sei man offen. Niklas Schrader (Die LINKE) brachte über Umwege durch das OK-Lagebild und die deutliche Präsenz an Rauschgiftkriminalität nochmal die Legalisierung von Drogen ins Gespräch.

Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin (auf Antrag der Regierungsfraktionen)


Sebastian Schlüsselburg (Die LINKE) stellte als federführender Abgeordneter sehr ausführlich die Ziele und genauen Elemente des geplanten Versammlungsfreiheitsgesetzes vor. Innensenator Geisel befürwortet das Gesetz, auch dank eines eingebrachten Änderungsantrags (Beachtung Datenschutz und mehr Möglichkeiten gegen Demo-Maßnahmen im Befriedeten Bezirk) in Folge der zurückliegenden Experten-Debatte. Die Opposition bezog klar Stellung gegen das Gesetz. Burkard Dregger legte den Finger an mehreren Punkten in die Wunde, kritisierte den Zwang, Demorouten zu veröffentlichen, weil man damit Demogegnern vorherige Maßnahmen ermöglicht. Zudem gäbe es Vielzahl an neuen Begrifflichkeiten, die nicht definiert sind und so für Unklarheiten sorgen. Es sei nicht verständlich, warum man Leuten gestattet, Vermummungsgegenstände und Waffen mit zu Demos zu nehmen, wenn man doch ihren Einsatz verhindern will, gleichzeitig aber Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei weitgehend zu beschränken. Dass es nicht zwingend einen Demoanmelder geben muss, widerspräche dem Prinzip der geforderten Kooperation zwischen Polizei und Demonstrierenden. Schlussendlich wurde sowohl dem Gesetzesentwurf als auch dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen durch eben diese zugestimmt und beschlossen, diese Entscheidung ans Plenum weiterzureichen.
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