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Anhebung der Pensionsgrenze? Nicht mit uns!

Deine GdP schreibt offenen Brief an Berlins Fraktionsvorsitzende

In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) war gestern erstmals öffentlich einsehbar, welche Pläne die Senatsverwaltung für Finanzen aktuell in Sachen Anhebung der Pensionsgrenze hegt. Das Thema rumort bereits seit einigen Jahren durch das Abgeordnetenhaus, wir haben uns regelmäßig nach den Positionen der demokratischen Parteien erkundigt. Genau diese haben wir bereits im vergangenen Oktober angeschrieben, weil derartige Ideen mal wieder öffentlich diskutiert wurden. Gemäß der Anfrage soll jetzt an einem Referentenentwurf getüftelt werden, der die Anhebung von derzeit 65 auf 67 Jahren vorsieht. Das Gesetz ist zum 01.01.2023 mit einjährigem Übergangszeitraum vorgesehen. Wie genau es aussehen soll, ist uns derzeit nicht bekannt. Auch nicht, wie man mit den bisherigen Sondergrenzen für unsere Kolleginnen und Kollegen umgehen möchte. Wir aber bleiben dran und haben mit einem Brief an die Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen heute klar gemacht, dass unsere Tür für eine mögliche Anhebung nicht mal im Ansatz offen ist und ein solches Unterfangen eine fatale Entscheidung wäre, die nicht nur die hauptstadtbedingten Belastungen verkennt, sondern in die komplett falsche Richtung läuft.

Wir haben im Schreiben darauf verwiesen, dass wir gemäß der Argumentation von Befürwortern einer solchen Anhebung zwar mittlerweile den Durchschnitt der Länder bei der Besoldung erreicht haben, dieser „Aufstieg“ aber nur in Teilen einer Anhebung der Grundbesoldung zu verdanken und vielmehr aufgrund von nicht ruhegehaltsfähigen Zulagen gelungen ist. Die Hauptstadtzulage läuft Ende Oktober 2025 aus, was dann 1.800 Euro weniger für die Berechtigten ausmacht, wodurch wir wieder zurückfallen. Ohnehin kann der Durchschnitt mit Blick auf die höchste Einsatzvielfalt, -intensität und -dichte nicht der Anspruch der Hauptstadt sein. Auch die zweite Argumentationslinie, der Vergleich zu Pensionsgrenzen in anderen Bundesländern hinkt. Wir haben den Parteien geraten, durchaus mal zu vergleichen. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt in vielen Bundesländern unter unserer. Die Polizeizulage ist in Bayern, NRW, Sachsen ruhegehaltsfähig, soll es bei der Bundespolizei (Aktuell 228 Euro) zeitnah werden. Brandenburg hat als Startdienstgrad A8 eingeführt, von der Freien Heilfürsorge reden wir da noch gar nicht. Man könnte auch nach Baden-Württemberg schauen und fragen, warum unser heutiger Landesbranddirektor in seiner damaligen Verantwortung nach einer erfolgten Anhebung der Pensionsgrenze die Rolle rückwärts miterlebt hat.
 
Wir haben ihnen einzelne Argumente aufgeliefert, die gegen eine Anhebung sprechen und u. a. auch auf die steigende Zahl an jungen Kolleginnen und Kollegen, die mittlerweile auch in ihren ersten Dienstjahren innerlich und später dann auch für jeden sichtbar kündigen, hingewiesen. Dem wirkt man nicht durch eine verpflichtende Verlängerung der Lebensarbeitszeit, sondern durch eine umfassende Aufgabenkritik, flexible Arbeitszeitmodelle, eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit, Überstundenobergrenzen und die Einführung echter Lebensarbeitszeitkonten entgegen. Statt einer verpflichtenden Anhebung wäre ein Pensionskorridor denkbar, in welchem jahrzehntelange Arbeit im Schichtdienst anerkannt wird und die Kolleginnen und Kollegen in einem Fenster (denkbar von 55 bis 65 Jahre) freiwillig entscheiden können, wann sie in Pension gehen. 
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