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Tatsachenverdrehung par excellence vom BDK

GdP kämpft weiter transparent gegen ausufernde Parkraumbewirtschaftung

Foto: GdP Berlin

in seiner letzten Info hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Bezug auf ein zurückliegendes Gespräch von Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Bündnis 90 / Die Grünen) mit uns zum Thema Parkraumbewirtschaftung an der Keithstraße genommen und dort ganz bewusst etwas konstruieren wollen, was wir hier an dieser Stelle richtigstellen müssen. Vor allem auch die genaue Reihenfolge der Ereignisse.

Am 15. Januar erschien in der Berliner Zeitung ein Bericht darüber, dass der Bezirk Mitte die Park-Ausnahmegenehmigungen für die Kolleginnen und Kollegen des LKA1 nicht mehr verlängern wird, da diese nicht bevorzugt behandelt werden dürfen. Unser Pressesprecher twitterte am Abend unsere Position und verlinkte Herrn von Dassel. Dieser antwortete noch am Abend und sprach von einer guten Lösung, die man für die Kolleginnen und Kollegen gefunden hat. Da wir das Thema Parkraumbewirtschaftung vorrangig unter der Führung von Landesvize Stephan Kelm seit mehr als zwei Jahren öffentlichkeitswirksam beackern und dabei diverse Gespräche mit dem Innensenator, dem Regierenden Bürgermeister und anderen geführt haben, wollten wir genauer wissen, was damit gemeint ist. Schließlich ist es unsere gewerkschaftliche Aufgabe, für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen engagiert einzutreten. Wir schrieben Herrn von Dassel an und baten um einen Gesprächstermin. Dieser fand dann am folgenden Mittwoch coronakonform via Telefonschalte statt. Neben von Dassel gehörten Mittes Ordnungsamtschef Kummert sowie unser Landesvize Kelm und Pressesprecher Jendro der Runde an.
 
Herr von Dassel erklärte uns, dass es hier Richtlinien des Senates gibt, die es ihm verbieten, an der bisherigen Poollösung für das LKA1 festzuhalten und er stattdessen nur Ausnahmegenehmigungen für personifizierte Beschäftigte aussprechen kann, die mehr als fünfmal im Monat vor 6 Uhr ihren Dienst antreten bzw. nach 24 Uhr beenden. Die Betroffenen müssen einen entsprechenden Antrag stellen, die Dienststelle das glaubhaft nachweisen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen geplante oder wie insbesondere beim LKA1 um bedarfsorientierte Dienste handelt. Darüber haben wir in dieser Woche auch Verantwortliche des LKA1 informiert und hoffen, dass sich dadurch eine Möglichkeit ergibt, wie man den besonderen Anforderungen des Dienstes an der Keithstraße gerecht werden kann. Wir werden unabhängig von diesem Gespräch weiter an der Problematik dranbleiben und in Eurem Interesse Gespräche mit Verantwortlichen führen, um Ausnahmegenehmigungen für Euch zu erkämpfen.
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