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Maßnahmen im Zusammenhang mit Sars-CoV-2

GdP-Forderung nach Arbeitsort- und Arbeitszeitflexibilisierung erfüllt

Mit Erlass vom 20. März hat das Innenministerium unsere Forderung nach mehr Arbeitsort- und Arbeitszeitflexibilisierung umgesetzt. Möglichkeiten in diesem Bereich sollen vollumfänglich angewendet werden.

Zeitversetztes Arbeiten in Bereichen mit Gleitzeit und zeitliche Verschiebungen des Dienstbeginns sowie -endes sollen ermöglicht werden. Auch sollen die bestehenden Regelungen für Homeoffice im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten weitestgehend ausgeschöpft werden. Bei schichtdienstleistenden Kolleginnen und Kollegen kann die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden verlängert werden. Zusammenarbeitendes Personal soll möglichst immer in gleicher Zusammensetzung eingesetzt werden.

Am 18. März hat die GdP Brandenburg in einem Schreiben an Innenminister Stübgen vor dem Hintergrund des Sars-CoV-2 eine höchstmögliche Flexibilisierung gefordert, damit es unseren Kolleginnen und Kollegen möglich ist, ihren Dienst im erforderlichen Maße auszuüben. Wir sind froh, dass das Ministerium unsere Forderungen umgesetzt hat.

Im Bereich des Polizeipräsidiums zeigen sich jetzt jedoch Bestrebungen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in diesem Zusammenhang auf ihre Zulagen verzichten sollen. Dieser Bestrebung erteilen wir eine klare Absage! Es kann nicht sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen jetzt Nachteile erleiden müssen. Im Gegenteil, für den Einsatz in dieser Situation muss den Bediensteten der Polizei Wertschätzung entgegengebracht werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir danken Euch für Euren Einsatz, denn ihr macht einen tollen Job!
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