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Keine betriebsbedingten Kündigungen bis 31.12.2009

Nach 21stündigem Verhandlungsmarathon Tarifvertrag unterzeichnet!

Potsdam.

Die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes hatten die Wahl zwischen umfassenden betriebsbedingten Kündigungen oder Abschluss eines Sozialtarifvertrages, der letztlich Einkommensverlust zur Folge hat.

Dass dieser abgeschlossen wurde, ist nicht als Erfolg zu bezeichnen. Er bedeutet für unsere Tarifbeschäftigten Verringerung der Arbeitszeit verbunden mit Einkommensverlust.

Aber:
  • Die Arbeitszeitreduzierung ist zeitlich befristet auf 3 Jahre (01.02.2004-31.01.2007)
  • Der damit "erkaufte" Kündigungsschutz gilt bis 31.12.2009
  • Die Arbeitszeitreduzierung wurde nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt vereinbart.
  • Ausgleichszahlungen falls Weihnachtsgeld durch Tarifvertrag reduziert wird.
  • Anspruch auf Altersteilzeit bereits ab 58. Lebensjahr.
  • Kolleginnen und Kollegen, die von Privatisierungen betroffen werden könnten, sind ebenfalls durch diesen Tarifvertrag geschützt.
  • Tariferhöhungen und Angleichung an das Westniveau werden weiterhin umgesetzt.
  • Das Land erklärt, dass es nicht aus der TDL austreten wird
Bis 31. Januar 2004 erklären die Gewerkschaften, ob sie diesen Tarifvertrag annehmen oder nicht.

Die Gewerkschaft der Polizei forderte bereits am 27.11.2003 Innenminister Schönbohm auf, mit uns eine Vereinbarung zu den Beamten abzuschließen.

Jetzt müssen Sie Flagge zeigen, Herr Minister!


Potsdam, 29. November 2003

Euer GdP-Team

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