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Amtsangemessene Alimentation

Besoldung auch in Niedersachsen verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 31.10.2018 in seinem Urteil zu zwei Landesbeamten festgestellt, dass die Besoldung in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war und hat dies dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Bereits 2005 (!) hatten die beiden Landesbeamten Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Diese hatte jedoch keinen Erfolg, genauso wie Klage vor dem Verwaltungsgericht. Im Berufungsverfahren vor dem OVG in Lüneburg 2015 wurde lediglich für das Jahr 2013 eine mögliche Unteralimentation festgestellt.

Das BVerwG geht nun in seinem Urteil davon aus, dass die Unteralimentation einen wesentlich längeren Zeitraum betrifft. Mit dem Auseinanderdriften zwischen Besoldung und Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst und der Steigerung des Nominallohnindex seien 2 Parameter gerissen und damit ein hinreichender Hinweis auf eine Unteralimentation gegeben, der eine weitere Prüfung erforderlich macht.

Auch sei die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung in Niedersachen unterschritten worden. Dies liegt vor, wenn die Besoldung der untersten Besoldungsstufe (hier A2) nicht um mindestens 15 % höher liegt als die Grundsicherung.

Somit liegt neben der Brandenburger, der Berliner und der Bremer auch die Niedersächsische Besoldung beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung.

Wir hoffen, dass wir bald ein Urteil zu Brandenburg bekommen, mit dem wir in erneute Verhandlungen mit der Landesregierung eintreten können. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir euch informieren!

Euer GdP-Team

Hier findet ihr die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts.

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