Schreiben an Innenminister Stübgen gerichtet
GdP fordert die Anerkennung von COVID-19-Infektionen als Dienstunfall
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein etwa hat eine solche Erleichterung für Beamtinnen und Beamten durch entsprechenden Erlass eingeführt. Näheres dazu gibt es hier: https://bit.ly/3sNPGNA
Sollte Stübgen den schleswig-holsteinischen Weg für Brandenburg ablehnen, so fodert die GdP ihn auf, Regelungen zur Ruhendstellung der Anträge auf Anerkennung als Dienstunfall zu erarbeiten sowie Eingänge von Anträgen zu bestätigen. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Verfahren unserer Kolleginnen und Kollegen zum Ruhen gebracht werden, bis eine gerichtliche Entscheidung in dem von der GdP initiierten Musterverfahren mit bundesweiter Geltung zur Anerkennung als Dienstunfall getroffen wurde. Damit bleiben die Ansprüche unserer Kolleginnen und Kollegen gewahrt.
Sollte Stübgen den schleswig-holsteinischen Weg für Brandenburg ablehnen, so fodert die GdP ihn auf, Regelungen zur Ruhendstellung der Anträge auf Anerkennung als Dienstunfall zu erarbeiten sowie Eingänge von Anträgen zu bestätigen. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Verfahren unserer Kolleginnen und Kollegen zum Ruhen gebracht werden, bis eine gerichtliche Entscheidung in dem von der GdP initiierten Musterverfahren mit bundesweiter Geltung zur Anerkennung als Dienstunfall getroffen wurde. Damit bleiben die Ansprüche unserer Kolleginnen und Kollegen gewahrt.