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Spitzengespräch mit Finanzministerium

Baugeschehen in der Polizei, Beamtenversorgung, Planstellenobergrenzen, Besoldung, Einstellungskorridor, Auswirkungen der Corona-Krise und Steuerschätzung waren die wesentlichen Punkte eines Spitzengesprächs zwischen der Finanzministerin und der GdP Brandenburg.

Baugeschehen

Staatssekretär Stolper erläuterte die Hochbaumaßnahmen im Einzelplan 03-MIK.
Schwerpunkte dabei sind die Polizeiinspektion Schönefeld, der Standort Potsdam-Eiche, die Polizeidirektion in Cottbus, das Mehrzweckgebäude im Polizeipräsidium in Potsdam-Eiche, die Anwärterunterbringung in Oranienburg, der Ausbau in Eberswalde, sowie der Ausbau der Leitstelle in Potsdam-Eiche. Dafür werden bis 2025 ca. 100 Mio. € ausgegeben.
Ein zweiter Schwerpunkt sind große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für Maßnahmen in der Polizei. Auch hier ging es um das Haus 2 am Standort Potsdam-Eiche sowie die Raumschießanlage in Potsdam-Eiche. Dafür werden im gleichen Zeitraum ca. 25 Mio. € aufgewendet.
Im sogenannten Sonderinvestitionsprogramm werden weitere 34 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Die GdP machte nochmals deutlich, dass es nicht darum geht überall im Land Baugerüste aufzustellen. Wichtig ist, dass unsere Kolleginnen und Kollegen spürbar merken, dass Baumaßnahmen nicht nur begonnen, sondern auch zeitnah abgeschlossen werden.
Der jetzt vorgelegte und mit dem MIK abgestimmte Plan des Finanzministeriums stimmt auch weitgehend mit den von der GdP erarbeiteten notwendigen Bau- und Unterbringungsvorhaben überein.
Finanzministerin Lange machte deutlich, dass es starke Bestrebungen im BLB gibt, gerade auch Bauvorhaben in der Polizei zu unterstützen. Sie kennt dies auch aus ihren eigenen Erfahrungen als Staatssekretärin im MIK. Problem ist, dass derzeit 55 Stellen beim BLB unbesetzt sind.

Finanzministerin und GdP waren sich einig, dass wir weiter in konstruktiven Gesprächen zur Umsetzung der Bauvorhaben bleiben und uns wechselseitig informieren.


  • Hinzuverdienstgrenze

Ein weiterer Schwerpunkt war die Anwendung des § 74 Beamtenversorgungsgesetz im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Ruhestandsbeamten zur Bewältigung der Corona-Krise.
Pensionierte Kolleginnen und Kollegen wurden zur Unterstützung teilweise reaktiviert, mussten jetzt aber feststellen, dass sie über der Zuverdienstgrenze liegen. Nachdem man sich bei ihnen bedankt hatte, ihnen einen Strauß Blumen oder eine Flasche Wein überreicht hat, kam kurz danach der Rückzahlungsbescheid. Im Gegensatz zur extra für die Corona-Krise geschaffenen Regelung auf Bundesebene, die eine Höchstgrenze von 150 % aus dem Endamt (Grundlage der Pensionierung) vorsieht, gilt in Brandenburg 100 % des Endamtes (Grundlage der Pensionierung), mindestens jedoch aus dem Endamt A 5.

Die GdP wird anstreben, diese Lücke zwischen der Beamtenversorgung Brandenburg und der des Bundes zu schließen.


  • Planstellenobergrenzen

Die GdP sprach nochmals mit Nachdruck an, dass die Planstellenobergrenzen in der Polizei aufgehoben werden müssen. Gerade bei den anstehenden Beförderungen sind die reformierten Planstellenobergrenzen (30 % Eingangsamt, 70 % erstes Beförderungsamt – A 9) ein großer Fortschritt gewesen, aber sie behindern die Beförderungssituation im mittleren Dienst.

Die GdP fordert seit Jahren die Auflösung der Planstellenobergrenzen im Polizeivollzugsdienst.


  • Auswirkungen der Corona-Krise auf den Landeshaushalt

Erwartungsgemäß kam man um das Thema der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise nicht herum. Im Haushalt 2020 wird es „planmäßig“ 1,1 Milliarden € weniger Steuereinnahmen geben und 2021 500 Mio. €.

Andreas Schuster äußerte, dass seiner Einschätzung nach die Situation nicht besser, sondern sich eher dramatisch verschärfen wird. Die Milliarden-Zusagen des Bundes und die Millionen-Zusagen des Landes müssen erwirtschaftet werden.

Interessant wird die außerordentliche Steuerschätzung im September und die planmäßige Steuerschätzung im Oktober. Bis dahin ist die gesamte Diskussion um diese Auswirkungen mehr als spekulativ. Niemand weiß, wie sich der Haushalt auf Bundes- oder Landesebene in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Umso wichtiger war, dass beide Seiten große

Übereinstimmung bei der Umsetzung des Haushaltes 2020 und ggf. 2021 fanden.

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