Pilotprojekt Bodycam startet
GdP fordert Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten

Anita Kirsten, GdP-Landesvorsitzende: „Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Einsätze mit hohem Konfliktpotential häufig in häuslicher Umgebung stattfinden, da Bedrohungslagen sich hauptsächlich im sozialen Umfeld und damit oft in Wohnräumen entwickeln. Die Bodycam bietet hier die Möglichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns zu schaffen.“
Auch wenn es sich dabei um einen weitreichenden Grundrechtseingriff handelt, so überwiegt sowohl der präventive Aspekt, der vielleicht nicht jeden Angriff auf unsere Kolleg:innen verhindern, aber reduzieren kann. Die Bodycam schafft zudem umfangreiche Möglichkeiten der Beweissicherung im Strafverfahren und der objektiveren Einsatznachbereitung. Die begleitende Videografierung in eskalierenden Situationen schützt auch unsere Kolleg:innen bei der Ausübung ihre hoheitlichen Aufgaben. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfahlen, Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern haben bereits den Einsatz von Bodycams in privaten Wohnräumen gesetzlich verankert.
Wichtig ist auch bei diesem Projekt, dass die finanzielle Absicherung geschaffen wird, damit eine dauerhafte Bereitstellung von Technik und Software sichergestellt ist.