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Landtag beschließt Polizeibeauftragtengesetz

Reine Symbolpolitik ohne Mehrwert

Der Landtag hat am Freitag, 16.12.2022, mit großer Mehrheit das Polizeibeauftragtengesetz beschlossen. Damit wird erstmals in Brandenburg eine parlamentarische Kontrollinstanz für die Polizei geschaffen.

Die Gewerkschaft der Polizei bekräftigt ihre Kritik, dass es sich hier um reine Symbolik handelt und ein Mehrwert nicht erkennbar ist. Die Beschwerdeverfahren werden weiterhin in der Polizei bearbeitet und eine Einbeziehung des bereits vorhandenen und bewährten Konfliktmanagementsystems ist nicht vorgesehen. Damit wird ganz klar eine Chance für den/die noch zu wählende(n) Polizeibeauftragte(n) vertan.

Dieses Gesetz ist ein erneuter Misstrauensbeweis allein gegen die Polizei. Im Einsatz wird sie bedroht, beschimpft, angepöbelt, angespuckt und geschlagen. Statt angesichts dieser Belastungen Rückendeckung von der Politik zu erhalten, kommt nun der Polizeibeauftragte.

Anita Kirsten, Landesbezirksvorsitzende: "Die GdP wird dennoch konstruktiv und kritisch mit der/dem Polizeibeauftragten zusammenarbeiten und auf diesem Weg die hohen Belastungen unserer Polizistinnen und Polizisten und Missstände schneller in den Landtag transportieren."

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