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Landtag beschließt Doppelhaushalt

Stellenobergrenze mD wird angehoben

Der Brandenbruger Landtag hat in seiner Sitzung gestern und heute den Doppelhaushalt 2019/2020 mit Stimmen der Koalition beschlossen. Zum Einzelplan des Innenministeriums wurde auch ein Entschließungsantrag von SPD und Linke angenommen, in der die Stellenobergrenze im mittleren Polizeivollzugsdienst angehoben wird.

Im Zusammenhang mit der Anhebung des Einstiegsamts auf A8 hatte die GdP eindringlich gefordert, dass die Stellenobergrenze im mD abgeschafft, aber zumindest angehoben werden müssen. Nur so sind ausreichend Beförderungen im mD möglich. Die Stellenobergrenze mD regelt das Stellenverhältnis von A9/A9Z zu A7/A8, das nun bei 70 zu 30 liegt.

Bereits 2016 wurde auf Druck der GdP die Stellenobergrenze mD von 50/50 auf 60/40 angehoben. Wir begrüßen es sehr, dass die Regierungskoalition mit diesem Entschließungsantrag einen weiteren Schritt getan hat. Mit der Anhebung auf 70/30 sind für die Beförderungsrunde 2019 genügend Beförderungsmöglichkeiten nach A9 und A9Z geschaffen.

Unsere Forderung bleibt es aber weiterhin, die Stellenobergrenze komplett abzuschaffen.

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