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Übernahme des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 TV-L für die Beamtinnen und Beamten

Anpassung erfolgt ab dem 01.01.2024

Potsdam.

Am 22. Januar 2024 haben wir gemeinsam mit dem DGB die Finanzministerin Katrin Lange gebeten, zeitnah in Gespräche bezüglich der Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu treten. Mit Schreiben vom 8. Februar 2024 antwortete die Finanzministerin, dass das Beteiligungsverfahren zu einem Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiter besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 in Kürze gestartet wird.

Dieser Gesetzentwurf liegt uns nunmehr vor. Neben den Ergebnissen des Tarifabschlusses werden auch Anpassungen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung umgesetzt.
Das heißt für die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, dass eine erste Erhöhung zum 01.01.2024 erfolgen soll. Eine weitere Erhöhung soll zum 01.07.2024 vorgenommen werden. Daneben werden die Familienzuschläge (für das erste und zweite sowie für das dritte und weitere Kinder) noch einmal deutlich erhöht.

Auch die Anwärterbezüge werden in zwei Schritten angehoben.

Wir sind als Gewerkschaft der Polizei zur Stellungnahme aufgefordert. Gegenwärtig führen wir Berechnungen durch, inwieweit die vorgesehene Übernahme für die Beamten das Tarifergebnis tatsächlich abbildet. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass die Übernahme für die Beamtinnen und Beamten bereits ab dem 01.01.2024, im Weiteren zum 01.07.2024 erfolgt (zum Vergleich: für die Tarifbeschäftigten Erhöhungen ab dem 01.11.2024 und 01.02.2025).

Die Familienzuschläge sollen zum 01.01.2024 erhöht werden.

Es ist vorgesehen, das Gesetz in der Landtagssitzung 19.-21.06.2024 zu verabschieden.

Wir werden als Gewerkschaft der Polizei in Bezug auf die Änderungen zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung erneut auf ein Nachzahlungsgesetz drängen.

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