Übernahme des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 TV-L für die Beamtinnen und Beamten
Anpassung erfolgt ab dem 01.01.2024
Das heißt für die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, dass eine erste Erhöhung zum 01.01.2024 erfolgen soll. Eine weitere Erhöhung soll zum 01.07.2024 vorgenommen werden. Daneben werden die Familienzuschläge (für das erste und zweite sowie für das dritte und weitere Kinder) noch einmal deutlich erhöht.
Auch die Anwärterbezüge werden in zwei Schritten angehoben.
Wir sind als Gewerkschaft der Polizei zur Stellungnahme aufgefordert. Gegenwärtig führen wir Berechnungen durch, inwieweit die vorgesehene Übernahme für die Beamten das Tarifergebnis tatsächlich abbildet. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass die Übernahme für die Beamtinnen und Beamten bereits ab dem 01.01.2024, im Weiteren zum 01.07.2024 erfolgt (zum Vergleich: für die Tarifbeschäftigten Erhöhungen ab dem 01.11.2024 und 01.02.2025).
Die Familienzuschläge sollen zum 01.01.2024 erhöht werden.
Es ist vorgesehen, das Gesetz in der Landtagssitzung 19.-21.06.2024 zu verabschieden.
Wir werden als Gewerkschaft der Polizei in Bezug auf die Änderungen zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung erneut auf ein Nachzahlungsgesetz drängen.