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Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung

Wir fordern eine verfassungskonforme Besoldung!

Aktuell befasst sich der Landtag Brandenburg mit dem Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weitere verfassungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg. Mit Blick auf die amtsangemessene Besoldung sehen wir dringenden Änderungs- und Handlungsbedarf.

Dies haben wir in unserer Stellungnahme im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahren deutlich gemach. Auch in Gesprächen mit Finanzministerin Katrin Lange und Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die Landesvorsitzende Kritik am Gesetzentwurf geäußert.

Was steht drin?
  • 2,8 % Anhebung ab dem 1.12.2022 für Beamte und Versorgungsempfänger
  • Anhebung der Anwärterbezüge um 50 €
  • Anhebung des "Kaiser DuZ" um 11 Cent
  • Streichung der ersten Erfahrungsstufe
  • Anhebung der Familienzuschläge
  • Einführung eines Familien-Sonderzuschlags (welcher nur unter besonderen Bedingungen gezahlt wird)

Warum sehen wir das so kritisch:
Da die Herstellung der Verfassungskonformität im aktuellen Gesetzentwurf allein durch die Erhöhung der Familienzuschläge sowie der Streichung der ersten Erfahrungsstufe herbeigeführt werden soll, stellt sich die Frage, ob diese Verschiebung zwischen Grundbesoldung und Familienbezogenen Besoldungsbestandteile so zulässig ist und ob die Besoldung von Beamtinnen und Beamten ohne Kinder dann auch verfassungskonform ist. Wir prüfen gemeinsam mit dem DGB, ob wir hier Musterklagen anstreben werden, um dieses höchstrichterlich klären zu lassen.
Auch den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir - sollte es keine Änderungen geben - prüfen lassen. Insbesondere die Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung erst zum 1.12.2022 führt zu einer Regelungslücke. Das sehen wir mehr als kritisch! Hier wird sehenden Auges der Verfassungsbruch für die ersten elf Monate des Jahres hingenommen.

Was haben wir unternommen und wie geht es weiter?
Neben den bereits o.g. Maßnahmen haben wir zur Kabinettsbefassung vor der Sommerpause alle Kabinettsmitglieder der Landesregierung angeschrieben und unsere Bedenken und Forderungen dargelegt, sowie ein Gesprächsangebot unterbreitet. Leider jedoch wurde der Entwurf im Kabinett durchgewunken und dem Landtag Brandenburg übermittelt. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause befasste sich der Landtag in 1. Lesung mit dem Entwurf und überwies diesen an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss. Der Ausschuss wird sich am 29.09.2022 mit dem Entwurf. befassen. Daher wenden wir uns aktuell mit einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden und hoffen, die Abgeordneten zu überzeugen und so in der Ausschussbefassung Änderungen in den Entwurf einfließen lassen zu können.

Was machen wir sonst noch?
Wir wurden in den vergangenen Jahren oft angesprochen, was sich nun bei dem Thema der amtsangemessenen Besoldung tut und warum wir da nicht schneller zu einer Lösung kommen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Brandenburg steht immer noch aus. Darauf haben wir keinen Einfluss. Sobald das Urteil kommt, werden wir es prüfen und an die Landesregierung herantreten, um die nächsten Schritte zu erörtern.
Fest steht aber bereits jetzt, dass die Besoldung in Brandenburg verfassungswidrig ist.

Widerspruch einlegen!
Um eure Ansprüche für das Jahr 2022 zu sichern, raten wir dringend jedem, noch in diesem Jahr Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Insbesondere für Beamtinnen und Beamte mit 3 und mehr Kindern kann das eine stattliche vierstellige Summe ausmachen!

Die Mustervordrucke gegen Besoldung, Versorgung und Besoldung kinderreicher Beamte findet ihr wie gewohnt in unserem Mitgliederbereich unter "Downloads --> Formulare/Vordrucke "
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