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Info für tarifbeschäftigte Gewerkschaftsmitglieder

Warnstreik - was man dazu wissen sollte

zurzeit stehen wir in Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder, vor allem für höhere Entgelte. Die GdP sitzt für Dich als einzige Gewerkschaft, die sich für polizeiliche Belange stark macht, direkt mit am Verhandlungstisch.

Die Verhandlungen gestalten sich zäh. Es gibt auch nach der 2. Verhandlungsrunde kein Angebot der Arbeitgeber.

Die wichtigste - und hoffentlich entscheidende - Verhandlungsrunde startet am 07.12.2023. Für diesen Tag wollen wir Dich im Verbund mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zum Warnstreik aufrufen. Es ist an der Zeit, klare Kante zu zeigen! Was ist dabei wichtig für Dich?

1. Warnstreik, was ist das?

Mit dem Warnstreik wird die allgemeine Streikbereitschaft in noch laufenden, noch nicht gescheiterten Tarifverhandlungen deutlich gemacht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seit langem in einer grundlegenden Entscheidung festgestellt, dass Warnstreiks zulässige Mittel des Arbeitskampfes sind.

2. Wer darf streiken?

Du als Tarifbeschäftigte/r hast das verfassungsgemäße Recht zu streiken. Streiken darf jeder, auch wenn man nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ausschlaggebend ist, dass der Streik von einer Gewerkschaft organisiert ist.

3. Ist mit Abmahnung oder gar Kündigung zu rechnen?

Wer streikt, darf nicht von seinem Arbeitgeber gemaßregelt werden (Maßregelungsverbot), denn der Streikende macht von seinem Grundrecht Gebrauch. Für Streikende gilt die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung nicht, daher kann auch keine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erteilt werden.

4. Besteht Abmelde- und Ausstempelpflicht, wenn man streiken möchte?

Ganz wichtig: „Wer ausstempelt, streikt nicht.“
Weil die arbeitsvertraglichen Pflichten suspendiert (niedergelegt) sind, besteht keine Pflicht, sich von der Arbeit abzumelden oder auszustempeln. Eine Pflicht zur Abmeldung würde eine psychische Hürde bedeuten, die mit der Bedeutung des Streikrechts als Grundrecht unvereinbar wäre. Man hätte gewissermaßen Freizeit, wenn man vor Beginn des Warnstreiks ausstempeln würde. Beim Streik geht es aber gerade darum, dass die Arbeitsleistung nicht erbracht wird. Fehlstunden müssen nicht nachgearbeitet oder mit Gleit-/Überstunden ausgeglichen werden.

Für den Arbeitszeitnachweis trage also am (Warnstreiktag) 07.12.2023 den normalen Beginn und das Ende der Arbeitszeit entsprechend des Betretens der Dienststelle (oder des Beginns der Anreise zum Streikort) und der Rückkehr von dieser Veranstaltung ein.

5. Wer bekommt Streikgeld?

Für die Zeit des Streiktages ruht die Entgeltzahlung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung. Deine Gewerkschaft zahlt jedem Mitglied, das am Streik teilnimmt, ein Streikgeld in Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls.
Wenn Du GdP -Mitglied bist, trage Dich hierfür in die am 07.12.2023 in Potsdam am GdPStand ausliegenden Streiklisten ein.

6. Darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zur Notdienstarbeit zwingen?

Bei Arbeitskämpfen darf der Arbeitgeber sogenannte „Notdienstarbeiten“ laut BAG-Rechtsprechung nicht einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer/-innen dazu verpflichten. Notdienstarbeiten dürfen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden. Daher sind Notdienstvereinbarungen für GdP-Mitglieder nur dann zulässig, wenn diese mit der GdP-Streikleitung beschlossen werden.

Bei weiteren Fragen zum Thema Streik kannst Du Dich gerne an die Geschäftsstelle der GdP-Brandenburg wenden.

Wir sehen uns hoffentlich am 7. Dezember in Potsdam zur großen Demo. Start ist um 9 Uhr am Alten Markt vor dem Landtag.

Mit kämpferischen Grüßen, Deine GdP
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