Antidiskriminierungsgesetz in Berlin ist eine Ohrfeige für die Polizei
Nein zur Beweislastumkehr in Berlin
Andreas Schuster Landesvorsitzender der GdP-Brandenburg: „Damit zeigt der Berliner Senat ein kollektives Misstrauen gegenüber der Polizei in Berlin aber auch gegenüber der Polizei in anderen Bundesländern und des Bundes. Denn auch Brandenburger Polizistinnen und Polizisten wären von der Gesetzesänderung betroffen, wenn sie zu Unterstützungseinsätzen in Berlin eingesetzt werden.
Unsere Kolleginnen und Kollegen der Brandenburger Polizei fühlen sich verunsichert, was bei unterstützenden Einsätzen in Berlin eintritt. Wenn sie Anzeigen aus den Einsätzen mitbringen, kann dies in Brandenburg die Einleitung von Disziplinar- und Strafverfahren nach sich ziehen. Bis diese geprüft und dann in den meisten Fällen- weil nicht haltbar - eingestellt werden, vergehen oft Monate. In diesem Zeitraum sind unsere Kolleginnen und Kollegen von Beförderungen, Umsetzungen, Versetzungen, Stellenbewerbungen ausgeschlossen.“
Die GdP hat das Brandenburger Innenministerium aufgefordert, dieses Thema in der heute und morgen stattfinden Vorkonferenz der Innenministerkonferenz anzusprechen und darauf hinzuwirken, dass der Berliner Senat diese Regelung sofort zurückzieht.
Die Polizeien der Länder brauchen die gegenseitige Unterstützung zur Bewältigung von Großeinsätzen. Die derzeit gute Zusammenarbeit darf nicht durch Alleingänge einzelner Bundesländer gefährdet werden.