Pauschale Beihilfe: Übernahme von 50 % der Kosten für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte
Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe
Damit kommt das Land Brandenburg seiner Fürsorgeverpflichtung auch gegenüber denjenigen Beamtinnen und Beamten nach, die aus den verschiedensten Gründen Heilfürsorge oder individuelle Beihilfe ablehnen mussten/müssen.
Im Polizeibereich betrifft diese Regelung nur sehr wenige Beamte, da durch die Prüfung der Polizeidiensttauglichkeit kaum derart massive Vorerkrankungen bestehen, die einer Aufnahme in eine private (Teil-) Krankenversicherung im Wege stehen könnten.
Neben den „Altfällen“, die sich bereits in der GKV befinden, können auch junge Beamtinnen und Beamte, die ins Beamtenverhältnis übernommen werden, sich für eine freiwillige Versicherung in der GKV entscheiden. Dabei müssen sie aber auf ihren Anspruch auf Heilfürsorge bzw. auf die individuelle Beihilfe verzichten. Diese Entscheidung ist unwiderruflich .
Die pauschale Beihilfe gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die in einer privaten Krankheitskostenvollversicherung versichert sind.
Derzeit werden durch die ZBB Antragsformulare und Merkblätter entwickelt.
Um einen Wechsel zum 01.01.2020 zu realisieren, können Anträge auf Wechsel zur Pauschalen Beihilfe ab dem 01. Oktober 2019 bei der ZBB gestellt werden.