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Altersdiskriminierende Besoldung

Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdams

Potsdam.

Am 23. März 2016 wurden nun erstmals Brandenburger Verfahren zur altersdiskriminierenden Besoldung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt. Bundesweit gibt es bereits mehrere -teils entgegenstehende - Entscheidungen in erster und auch zweiter Instanz. Jetzt haben wir ein erstinstanzliches Urteil auch für Brandenburg. Am Ende wird das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung treffen, die für alle Betroffenen in den so genannten Spätumstellerländern (Umstellung von Alters- auf Erfahrungsstufen nach 2011) maßgeblich ist.

Insgesamt gibt es im Land Brandenburg über 7.000 Widerspruchsführer, für die diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam von Interesse ist. Unter ihnen befinden sich ca. 3.000 Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei.

Vertreter der GdP waren bei der Verhandlung zugegen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam spricht den Klägern einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 100 € im Monat zu. Es geht dabei jedoch vom Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung aus. Das heißt, dass bei einem Antrag/Widerspruch im Jahr 2012 Ansprüche ab dem 01.01.2012 bestehen; bei einem Antrag/Widerspruch im Jahr 2013 Ansprüche ab dem 01.01.2013. Für Antragsteller/Widerspruchsführer (Ende) 2011 wird ein Anspruch ab 08.09.2011 gesehen. Ab diesem Zeitpunkt (Urteil des EuGH) entstand der verschuldensabhängige Haftungsanspruch in allen Ländern, wo die Besoldung noch nicht von Alters- auf Erfahrungsstufen umgestellt wurde. Für die Zeit davor bestand ein verschuldensunabhängiger Haftungsanspruch, für den jedoch die enge europarechtliche 2-Monats-Frist ab Bekanntwerden des Unrechts gilt. Diese Frist endete am 08.11.2011.

Ab dem 01.01.2014 hatte Brandenburg sein Besoldungsrecht von Alters- auf Erfahrungsstufen umgestellt, so dass ab diesem Zeitpunkt keine altersdiskriminierende Besoldung mehr vorlag.

Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg zu. Wir gehen jedoch davon aus, dass bis dahin bereits das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt hat, das dann für das OVG bindend ist.

zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Potsdam

Unsere Kolleginnen und Kollegen, die entsprechend unserer Informationen/Aufrufe in den Jahren 2011 bzw. 2012 und 2013 Widerspruch eingelegt hatten, sind weiterhin "im Verfahren". Wir hatten zuletzt im Dezember 2015 zu der Frage Verjährung (ja/ nein) informiert.

Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Euer GdP Team



Alle Infos der GdP Brandenburg zum Thema Altersdiskriminierende Besoldung:
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