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Presseerklärung

Finaler Kompromiss zwischen den Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE zum Polizeigesetz Brandenburg

Brandenburg Schlusslicht in der Terrorbekämpfung

Potsdam.

Um die Regierungskoalition bis zu den Landtagswahlen zu retten, haben die Fraktionen von SPD und DIE LINKE erneut Veränderungen im ohnehin bereits abgeschwächten Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes Brandenburg vorgenommen.

Letztlich verbleibende Veränderungen sind:
 
    • Bodycams für Polizistinnen/ Polizisten (zu begrüßen wegen erhöhter Eigensicherung)
    • Längere Aufbewahrungsfristen für Videoaufzeichnungen (Beseitigung eines offensichtlichen Schildbürgerstreiches der Landesregierung; wird eine Straftat angezeigt, sind Videoaufnahmen zumeist schon gelöscht)
    • Leichte Ausweitung der so genannten Schleierfahndung
 
Dem Koalitionsfrieden geopfert wurden:

 

    • Elektronische Fußfesseln
    • Umfassende Ausweitung der Schleierfahndung und jetzt auch noch
    • Quellen-TKÜ im Bereich Terrorismusgefahr
 
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender der GdP:

    „Wer Terrorbekämpfung ernst nimmt, wer ernst nimmt, dass die Polizei und der Verfassungsschutz des Bundes und aller Länder von einer steigenden Gefahr durch Links- und Rechtsextremismus sowie durch islamistischen Extremismus sprechen, wenn fast täglich von so genannten Gefährdern berichtet wird, muss man der Polizei die entsprechenden Befugnisse geben, um diese Gefahren in einem Rechtsstaat effektiv zu bekämpfen.“

Muss erst etwas passieren, bis Politik reagiert?

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung: GdP Brandenburg Tel. 0331 747 32 0

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