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Neue Leistung der GdP Brandenburg ab 1. Januar 2004

Potsdam.

Im Rahmen der im Mitgliedsbeitrag der Gewerkschaft der Polizei enthaltenen Diensthaftpflichtversicherung bei der Signal-Iduna ist nunmehr auch das außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe mitversichert.

Das ist insoweit von großer Bedeutung, da die Betroffenen nach dem neuen Waffengesetz eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.
GdP-Mitglieder brauchen sich also nicht zusätzlich privat versichern.

Zu beachten ist hierbei, dass das außerdienstliche Führen und Besitzen von Schusswaffen und Waffen nur dann mitversichert ist, wenn das GdP-Mitglied von den dienstlichen Bestimmungen des betreffenden Landes/des Bundes in der jeweils gültigen Fassung betroffen ist und diese Bestimmungen / Regelungen über das Besitzen und Führen von Schusswaffen und Waffen (Reizstoffsprühgeräte) außerhalb des Dienstes enthalten und diese von dem GdP-Mitglied eingehalten werden.


Euer GdP- Team
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