Neue Leistung der GdP Brandenburg ab 1. Januar 2004
Das ist insoweit von großer Bedeutung, da die Betroffenen nach dem neuen Waffengesetz eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.
GdP-Mitglieder brauchen sich also nicht zusätzlich privat versichern.
Zu beachten ist hierbei, dass das außerdienstliche Führen und Besitzen von Schusswaffen und Waffen nur dann mitversichert ist, wenn das GdP-Mitglied von den dienstlichen Bestimmungen des betreffenden Landes/des Bundes in der jeweils gültigen Fassung betroffen ist und diese Bestimmungen / Regelungen über das Besitzen und Führen von Schusswaffen und Waffen (Reizstoffsprühgeräte) außerhalb des Dienstes enthalten und diese von dem GdP-Mitglied eingehalten werden.
Euer GdP- Team
GdP-Mitglieder brauchen sich also nicht zusätzlich privat versichern.
Zu beachten ist hierbei, dass das außerdienstliche Führen und Besitzen von Schusswaffen und Waffen nur dann mitversichert ist, wenn das GdP-Mitglied von den dienstlichen Bestimmungen des betreffenden Landes/des Bundes in der jeweils gültigen Fassung betroffen ist und diese Bestimmungen / Regelungen über das Besitzen und Führen von Schusswaffen und Waffen (Reizstoffsprühgeräte) außerhalb des Dienstes enthalten und diese von dem GdP-Mitglied eingehalten werden.
Euer GdP- Team