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Gewerkschaft der Polizei in der ZBB

Massen-Widerspruchsverfahren u.a. Fragen

Cottbus.

Ziel unseres Besuchs in der ZBB in Cottbus war ein Austausch zu den gegenwärtig laufenden Widerspruchsverfahren (Besoldung 2017) und den Klageverfahren Aufstockungsbetrag Sonderzuwendung 2008. Weiterhin fragten wir nach, wann die Zahlung der Besoldungserhöhungen rückwirkend zum 01.01.2017 erfolgen kann.

Vor Ort  wurde uns eine dringende Bitte zur Erleichterung der Arbeit für die ZBB übermittelt.. Auf den Widersprüchen sollten zusätzlich zur Personalnummer der Beamtinnen und Beamten auch die Sachbearbeiternummer vermerkt werden. Dieses wäre eine spürbare Entlastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZBB.

In dem von uns erbetenen Gespräch  mit dem Leiter der ZBB, Herrn Klaus Peter Schmidt, erörterten wir Fragen der anhängigen Massenverfahren.

Wichtig war es uns auch zu erfahren, wann mit der Zahlbarmachung der Besoldung-/Versorgungserhöhung rückwirkend zum 01.01.2017 zu rechnen ist. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit  erfolgt die Zahlung Ende August mit den Septemberbezügen.

Ebenfalls erfragten wir den Stand der Entschädigungszahlungen für die altersdiskriminierende Besoldung. Das Finanzministerium hatte uns so informiert, dass die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Verfahren aus Hessen noch aussteht. Erst wenn diese vorliegt, können die Verfahren weiter bearbeitet werden. Hier gibt es keinen neuen Stand. Wenn es soweit ist, wird in der ZBB  für jeden Widerspruchsführer (insgesamt über 7.000) der individuelle Entschädigungsanspruch ermittelt. Damit wird man sehr wahrscheinlich erst 2018 fertig werden.

Die Gewerkschaft der Polizei dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZBB für die von ihnen geleistete Arbeit. Wir bitten um Verständnis für die zusätzliche Arbeitsbelastung. Es ist nicht die GdP, die die Beamtinnen und Beamte in Widerspruchs- und Klageverfahren treibt. Es ist die Landesregierung, die sich mit ihrem unsäglichen Nachzahlungsgesetz für 11 Jahre verfassungswidrig zu niedrige Besoldung für all diejenigen, die in den Jahren 2004 bis 2014 nicht in den Widerspruch und in ein Klageverfahren gegangen sind, aus der Verantwortung entzieht.

Eurer GdP-Team
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