In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei März 2019 sind u.a. folgende Themen zu finden...
Inhaltsverzeichnis
Es ist unser Thema der am 07. und 08. März stattfindenden Landesfrauenkonferenz, ein wenig zweideutig, was auch beabsichtigt ist.
Neues aus der Rechtsprechung - Die DGB Rechtsschutz GmbH erkämpft Sonderurlaubsgutschrift
Nach anderthalb Jahren Rechtsstreit wurde endlich gerichtlich festgestellt, dass unseren Kollegen, welche im DSM-System arbeiten, Sonderurlaub zusteht, wenn ihr Kind am Wochenende erkrankt und keine anderen Aufsichtspersonen zur Verfügung stehen und der Dienst an diesen Tagen bereits geplant war.
Neue Dienstwaffen für die Polizei Sachsen-Anhalt - Die Glock 46 löst die P6 ab
Die Landespolizei rüstet die künftig 6.400 Polizisten ab diesem Jahr mit einer modernen Handfeuerwaffe, der Glock 46 aus.
Der GdP-Rechtsschutz - Mit Recht solidarisch – häufig kann nur noch die GdP helfen
PolizeibeamtInnen tragen ein hohes Risiko im Dienst. Gleiches gilt für unsere VerwaltungsbeamtInnen sowie für die Tarifbeschäftigten der Polizei Sachsen-Anhalt.
100 Jahre Frauenwahlrecht - Kein Grund nicht weiter kämpfen
Seit 12.11.1918 dürfen Frauen per Gesetz wählen und gewählt werden.
Neueinstellung am 1. März 2019 - Herzlich willkommen ihr „Neuen“ – Wir sind die „Grünen“
Zum 1.3.2019 begrüßt die GdP Sachsen-Anhalt ganz herzlich die, hoffentlich, über 150 Anwärter und Studenten in den Reihen der Polizei unseres Landes.
GdP-Kreisgruppe Harz - Jahresmitgliederversammlung der am 27.11.2018
Die diesjährige Jahresmitgliederversammlung führten wir am 27. November 2018 gemeinsam mit den Senioren der KG Harz in der Kegelbar „Gut Holz“ in Halberstadt durch.
Landesfrauenkonferenz - FRAU – MACHT – ZUKUNFT in der Polizei
Es ist unser Thema der am 07. und 08. März stattfindenden Landesfrauenkonferenz, ein wenig zweideutig, was auch beabsichtigt ist.
In den Führungsetagen der Polizei muss noch viel getan werden, um den Frauenanteil zu steigern. Dazu gehört einfach auch die bessere Gestaltung von Beruf, Familie und Pflege. Es liegt überwiegend nach wie vor noch in den Händen der Frauen, sich diesen Themen zu widmen.
Für die Zukunft muss das Thema untermauert werden, damit Beruf und Familie und auch Kariere mit einander vereinbar sind. Das Thema Pflege wird zur großen Aufgabe, auch dem haben wir uns verschrieben, eine hohe Anerkennung muss denen zu Teil werden, die sich kümmern. Ebenfalls mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit müssen alters- und alternsgerechte Arbeitszeiten möglich gemacht werden.
Wir setzend uns auch gleichzeitig dafür ein, dass es im Tarifbereich mehr Chancen gibt, höhere und auch höher bewertete Arbeitsplätze wahrzunehmen. Personalentwicklungskonzepte für alle Beschäftigten müssen entwickelt werden.
Ebenfalls wollen wir, dass der Beruf „Polizistin und Polizist“ in der Gesellschaft und vor allem in der Politik wieder mehr Anerkennung erfährt.
Einen langen Bart hat das Thema hauptamtliche und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Polizeibereich. Wir fliegen auf den Mond und wollen Mais auf Planeten anbauen, aber wir bekommen es für einen großen Bereich, wie die Polizei nun mal ist, nicht hin, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu benennen und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftrage auf allen Ebenen der Personalräte wählen zu dürfen.
Wir wünschen der Landesfrauenkonferenz einen guten Verlauf und weise Beschlüsse.
Für den 08. März wünschen wir allen Frauen einen angenehmen Tag und es darf auch gefeiert werden.
Beate Berndt
Neues aus der Rechtsprechung - Die DGB Rechtsschutz GmbH erkämpft Sonderurlaubsgutschrift
Nach anderthalb Jahren Rechtsstreit wurde endlich gerichtlich festgestellt, dass unseren Kollegen, welche im DSM-System arbeiten, Sonderurlaub zusteht, wenn ihr Kind am Wochenende erkrankt und keine anderen Aufsichtspersonen zur Verfügung stehen und der Dienst an diesen Tagen bereits geplant war.
Seit Einführung des DSM-Erlasses kämpft die GdP dafür, dass unsere Kollegen die Stundengutschriften erhalten, die ihnen laut Urlaubsverordnung zusteht. Bisher lehnten die Behörden mit der Begründung ab, dass ein kurzfristiges Fernbleiben vom Dienst an Samstagen, Sonn-und Feiertagen regelmäßig durch “dienstfrei“ ohne Stunden-Gutschrift abzugelten sei. Dies sei in den Durchführung-und Anwendungshinweisen für das dezentrale Schichtmanagement (DSM), erlassen durch das Ministerium für Inneres und Sport (MI), so vorgesehen.
Im Urteil wird jetzt deutlich festgestellt, dass der Bescheid und der Widerspruchsbescheid der Behörde rechtswidrig sind und den Kläger in seinen Rechten verletzen.
Der Anspruch des Klägers ergibt sich aus § 20 Abs. 3 der Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (UrlVO LSA) vom 25.11.2014. Diesem materiell-gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung kann das MI mithilfe des DSM-Erlasses nicht aushebeln. Die Urlaubsverordnung sperrt aufgrund ihres höheren Rangverhältnisses in der Normenhierarchie die Anwendung im Rang darunter stehender Verwaltungsvorschriften.
Was wir aus diesem Urteil lernen?
Verordnungen und Erlasse des MI, welche sich mit „Regelungslücken“ und „Beurteilungsspielräumen“ beschäftigen, werden durch unsere Rechtsschutzkommission (RSK) besonders geprüft. Die erfolgreiche Arbeit unserer RSK, in Zusammenarbeit mit der DGB Rechtsschutz GmbH, ist ein Gewinn für alle Kollegen in der Polizei. Die örtliche Nähe der Fachanwälte der DGB RS GmbH im Land Sachsen-Anhalt zu unseren Kollegen ist ein bedeutender Fakt unserer Gewerkschaftsarbeit.
Neue Dienstwaffen für die Polizei Sachsen-Anhalt - Die Glock 46 löst die P6 ab
Die Landespolizei rüstet die künftig 6.400 Polizisten ab diesem Jahr mit einer modernen Handfeuerwaffe, der Glock 46 aus.
Die alte Dienstpistole SIG Sauer P 225/P6 hat endlich ausgedient. Diese wurde in den Jahren 1991 – 93 als Ersatz für die Makarow eingeführt. Die veraltete Technik aus dem Entwicklungsjahr 1978 führte zu hohem Instandsetzungsaufwand. Außerdem muss für die Zukunft durch den Personalzuwachs mehr Waffen vorgehalten werden. Gleichzeitig steht die Forderung der Anpassung der Standardbewaffnung an die geänderten Anforderungen der polizeilichen Lagebewältigung (wie z.B. Amok- oder Terrorlagen) im Raum.
Sachsen Anhalt führt als letztes Bundesland eine neue Polizeidienstpistole ein. Grundlage für die Ausschreibung einer neuen Polizeidienstpistole ist die Technische Richtlinie (TR) Pistolen im Kaliber 9 mm x 19. Die Hersteller einer Polizeipistole haben durch ein vom PTI (Polizeitechnisches Institut) anerkanntes unabhängiges Beschussamt die Erfüllung vorgeschriebener Forderungen nachzuweisen.
Die Arbeitsgruppe „Neue Dienstpistole“ im TPA (zusammengesetzt aus Schießausbildern aller Polizeibehörden und –einrichtungen und den Waffenspezialisten des TPA) war für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und eines Testablaufs verantwortlich. Gemeinsam mit KollegInnen der ZED der Polizeidirektionen, des TPA und des LKA wurden umfangreiche Anwendertest mit 100 PVB durchgeführt. Die technische Erprobung erfolgte durch die Waffenwerkstatt des TPA.
Im Ergebnis der durchgeführten Anwendererprobung wurde durch die Arbeitsgruppe festgestellt, dass alle drei angebotenen Waffen (H&K SFP9, Walther PPQ und Glock 46), bei der Anwendererprobung/ Bedienbarkeit eine gleichhohe Akzeptanz bei den einzelnen Schützen erreichten. In der Gesamtbetrachtung „Anwendererprobung/Bedienbarkeit“ waren keine Unterschiede zu erkennen.
Bei den drei anderen Kriterien, die beurteilt wurden, war jeweils die Pistole Glock 46 den anderen Mitbewerbern deutlich überlegen. Dieses ist unter anderen auf die Einfachheit des Systems zurückzuführen. Die Pistole Glock 46 verfügt z.B. über eine sehr geringe Anzahl an Einzelteilen (41 Stück) im Gegensatz dazu besitzen die anderen Pistolen etwa die doppelte Anzahl an Einzelteile. Dieses wiederum wirkt sich deutlich bei der Bewertung des logistischen Aufwandes aus.
Weitere Vorteile der Glock 46:
Wie in der Tabelle beschrieben, verfügt die Glock 46 über einen Drehlaufverschluss. Dieser bewirkt einen geringeren Rückstoß und somit ein besseres Schussverhalten.
Der Verschluss und Lauf der Glock sind mit einer speziellen Oberflächenhärtung (extrem widerstandsfähig und kratzfest) versehen.
Die Pistole ist für Links- und Rechtshänder gleichermaßen tauglich, der Magazinlösedrücker ist umsteckbar. Der Magazinhalter ist beidseitig verwendbar, eine ergonomische Magazinbodenvergrößerung für übergroße Hand ist möglich.
Das Kunststoffmagazin ist für 15 Patronen ausgelegt, der Tubuskern samt Lippen besteht aus vernickeltem Stahlblech. Es wird auch ein Reservemagazin beschafft.
Im Übrigen ist Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, welches diese Waffe einführen kann, da bis Anfang Dezember 2018 noch keine Zertifizierung vorlag und daher andere Länder die Glock 46 von vornherein ausschließen mussten.
Uwe Petermann
Der GdP-Rechtsschutz - Mit Recht solidarisch – häufig kann nur noch die GdP helfen
PolizeibeamtInnen tragen ein hohes Risiko im Dienst. Gleiches gilt für unsere VerwaltungsbeamtInnen sowie für die Tarifbeschäftigten der Polizei Sachsen-Anhalt.
Häufig kann nur noch die GdP helfen. Eine Leistung, die wir unseren Mitgliedern anbieten ist der Rechtsschutz. Über die Jahre hinweg konnten wir diesen zu einem umfassenden rechtlichen Schutz weiterentwickeln, der Euch in allen dienstlichen Angelegenheiten zur Seite steht.
Wie geht die GdP mit dem Rechtsschutz um?
In der Rechtsschutzkommission arbeiten kompetente Kolleginnen und Kollegen, die jahrelange Erfahrung im aktiven Dienst, in den Personalvertretungen und auch in der Rechtsschutzkommission haben. Durch sie wird jeder Rechtsschutzfall im Einzelnen sorgfältig geprüft.
Die Mitglieder der Rechtsschutzkommission können oftmals bereits, ohne den Rechtsweg zu bestreiten, beamtenrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen der Kolleginnen und Kollegen klären.
Wir arbeiten u.a. - erfolgreich mit der DGB Rechtsschutz GmbH zusammen, die in Ihren Büros in Magdeburg, Stendal, Halberstadt, Dessau-Roßlau, Halle und Naumburg besondere beamtenrechtliche Kompetenz besitzt und für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen über besondere Sachkunde in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten verfügt. Daher werden diese Verfahren, in denen Rechtsschutz gewährt wird, grundsätzlich durch die DGB Rechtsschutz GmbH geführt.
Und die Statistik gibt uns Recht.
85 % aller von uns an die DGB Rechtsschutz GmbH übergebenen Rechtsschutzverfahren in den letzten Jahren wurden erfolgreich für unsere Kolleginnen und Kollegen abgeschlossen.
Gleicher Rechtsschutz für alle.
Unsere Rechtsschutzordnung gilt für alle Mitglieder. Jedes GdP-Mitglied, welches in eine Situation gerät, in der Rechtsschutz infrage kommt, sollte Kontakt zu seiner Bezirks-/Kreisgruppe suchen und über diese den Rechtsschutzantrag stellen. Wird Rechtsschutz erteilt, übernimmt die GdP die Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten. Eine Selbstbeteiligung entsteht grundsätzlich nicht.
Klagen nicht um jeden Preis.
Wenn die Gesetzeslage und die allgemeine Rechtsprechung in einem Verfahren keinen Erfolg versprechen bzw. bereits ein höheres rechtkräftiges Urteil existiert, kann die Rechtsschutzkommission auch mal einen Rechtsschutzantrag ablehnen. Dies wird dem Antragsteller persönlich erläutert. Jedes Mitglied kann sich sicher sein, dass immer der Einzelfall geprüft und eine Rechtsschutzentscheidung nicht leichtfertig getroffen wird.
Unsere Mitglieder genießen umfassenden rechtlichen Schutz bei
- einer ersten juristischen Beratung,
- im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren,
- verwaltungsrechtlichen Dienstangelegenheiten,
- zivilrechtlichen Ansprüchen,
- arbeitsrechtlichen Verfahren,
- sozialrechtlichen Verfahren.
Aber auch bei Disziplinarverfahren und gegen Regressforderungen des Dienstherrn stehen wir unseren Mitgliedern bei.
Wichtig, unser Rechtsschutz vom gilt ersten Tag der Mitgliedschaft!
Eure Rechtsschutzkommission
100 Jahre Frauenwahlrecht - Kein Grund nicht weiter kämpfen
Seit 12.11.1918 dürfen Frauen per Gesetz wählen und gewählt werden.
Die Erste Wahl an der sich Frauen beteiligen durften, fand am 19.01.1919 statt. Erstmals durften sich Frauen politisch engagieren, sie durften gewählt werden und sie durften wählen.
Wie sieht es 100 Jahre später mit dem Frauenanteil in der Politik aus? Nutzen die Frauen ihr Recht zu wählen bzw. gewählt zu werden? Im Bundestag liegt der Anteil der weiblichen Abgeordneten bei 30,9 Prozent, das ist fast das Vierfache von dem Anteil, den die Frauen 1919 im Staatsparlament inne hatten.
In Sachsen-Anhalt liegt der Anteil der Frauen im Landtag bei 26,4 Prozent. Im Vergleich zum vorherigen Landtag ist der Anteil damit rückläufig. Reicht uns Frauen das? Ist ein Recht auf Wahl gleichzusetzen mit Gleichberechtigung?
Auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechtes sollten wir Frauen für unsere Rechte kämpfen, denn immer noch haben es Frauen schwerer als Männer in Führungspositionen zu kommen und politisch aktiv sein zu können.
Deshalb lasst uns den 08. März - den Frauentag – unseren Tag nutzen. Wir feiern uns Frauen, das was wir erreicht haben und überdenken das was wir noch erreichen wollen.
Eure Landesfrauengruppe
Neueinstellung am 1. März 2019 - Herzlich willkommen ihr „Neuen“ – Wir sind die „Grünen“
Zum 1.3.2019 begrüßt die GdP Sachsen-Anhalt ganz herzlich die, hoffentlich, über 150 Anwärter und Studenten in den Reihen der Polizei unseres Landes.
Im Laufe eurer Ausbildung und des Studiums werdet ihr sehr bald feststellen, warum eine richtige Gewerkschaft - die GdP - erforderlich ist. Die Themen Anwärterbezüge, Bezahlung in der Polizei, Personalmangel, Urlaub, Beförderungen, Ausstattung und Rechtsschutz werden euch bald geläufig sein.
Am 11.3.2019 werden die Gewerkschaften sowie ein Interessenverband sich euch vorstellen und um eure Mitgliedschaft werben. Am 12.03. und 13.03. werden wir euch in persönlichen Gesprächen beraten. Hier solltet ihr besonders darauf achten, ob euch echte Polizisten aus Sachsen-Anhalt etwas über ihre Gewerkschaft berichten.
Wir sind für euch vor Ort.
Es hat schon wirkliche Gründe, warum die GdP die mitgliederstärkste Gewerkschaft ist und warum sich alle Kollegen in der Polizei des Landes bei der GdP informieren. Ihr könnt dies natürlich auch unter:
Facebook in der Gruppe „Mit uns – Für euch“ oder Twitter //gdplsa
Erst im Februar waren die Auszubildenden und Studenten wieder unser Thema, weil die GdP sich dafür einsetzt, dass alle KollegInnen, die Ausbildung und Studium schaffen, rechtzeitig informiert werden, wo sie nach dem Studium eingesetzt werden. Keine Angst - dieses Problem wird euch auch noch beschäftigen, doch wir bleiben dran. Dies gilt ebenso, wie ihr bald merken werdet, für eine bessere Grundausstattung der Bekleidung (Anzahl der Hosen, Hemden usw.).
Lasst uns gemeinsam für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingen in der Polizei streiten. Mit über 4700 Mitgliedern in Sachsen-Anhalt!
Werdet Mitglied der größten Polizeigewerkschaft in Sachsen-Anhalt
Werdet Mitglied - der GdP - der Gewerkschaft der Polizei
Ein Rat für die nahe Zukunft – strengt euch – egal ob Ausbildung oder Studium wirklich an, denn Polizist zu werden, gibt es nicht geschenkt. Wir stehen euch mit Rat und Tat zur Seite.
Ingo Neubert, Landesschriftführer
GdP-Kreisgruppe Harz - Jahresmitgliederversammlung der am 27.11.2018
Die diesjährige Jahresmitgliederversammlung führten wir am 27. November 2018 gemeinsam mit den Senioren der KG Harz in der Kegelbar „Gut Holz“ in Halberstadt durch.
Zur großen Freude folgten 48 Mitglieder der Einladung, so dass wir in diesem Jahr einen Teilnahmerekord aufstellen konnten. Als Gast konnten wir auch den ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der der BG Nord Heiner-Frank Schmidt begrüßen.
Nach der Eröffnung der Jahresmitgliederversammlung und einem kurzen Jahresrückblick stand die Ehrung für langjährige Mitgliedschaft in der Gewerkschaft auf der Tagesordnung. Hier wurden
- Weißel, Christian - 25 Jahre
Völkerling, Michael - 25 Jahre
Fritschler, Rainer - 25 Jahre
Wölfer, Viola - 25 Jahre
Rudolph, Hartwig - 25 Jahre
Gordziel, Heike - 25 Jahre
Haacker, Uta-Michaela - 25 Jahre
Rink, Rainer - 40 Jahre
Söllig, Volker - 40 Jahre
für ihre Mitgliedschaft geehrt. Mit der Übergabe von Urkunden und Ehrennadeln wurde unseren Kollegen für die Treue und dem entgegengebrachten Vertrauen gedankt. Rainer Rink und Heike Gordziel konnten leider nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Einige Kollegen, welche schon länger den Ruhestand genießen, nutzten die Gelegenheit, um Fragen zu stellen. Bei Essen und Trinken wurde in gemütlicher Runde aus alten Zeiten geplaudert. Ein besonderer Dank gilt der KG-Vorsitzenden Harz Christiane Döhlert, für die tolle Vorbereitung.
An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass auch die Mitgliedschaft in anderen Gewerkschaften, vor Eintritt in die GdP, z. b. früher im FDGB, angerechnet wird. Dafür ist aber ein geeigneter Nachweis erforderlich. Liegt dieser dem Landesbüro vor, z. B. eine Kopie des alten FDGB- Ausweises, können die Eintrittszeiten eingepflegt bzw. bereits die bisher hinterlegte Eintrittszeit in die GdP entsprechend korrigiert werden.
Marco Kröger-Bassy, Vorsitzender BG Sachsen-Anhalt Nord
Seniorentermine
Seniorengruppen der PI Dessau
Bereich Sandersdorf
- am 12.03.19 und 26.03.19 ab 10.00 Uhr Bowling auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
- am 21.03.19 von 16.00 bis 19.00 Uhr Kegeln in Zschornewitz, Pöplitzer Weg 49.
Seniorengruppen der PI Magdeburg
Bereich PD Haus/PRev MD/WSP/ZKB
- am 19.03.19 und 07.05.19 um 16.00 Uhr in der Vereinsgaststätte des SV Armania 53 in der Erich Weinert Straße 25 in 39104 Magdeburg (Straßenbahnlinie 2+8, bis Haltestelle "AMO/Steubenalle").
Seniorengruppe Saalekreis
- am 15.05.19 am 18.09.19 um 10.00 Uhr Kegeln mit PartnerInnen in der Ladenstraße in Schkopau, mit anschließendem Mittagessen.
- am 13.03.19 und am 13.03.19 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte "Zur Fähre" der Volkssolidarität Halle Böllberger Weg 150 (zu erreichen mit der Straßenbahnlinie 1 und Buslinie 26, Haltestelle Böllberger Weg).
am 20.03.2019 um 15.00 Uhr Seniorentreffen im „Rosencafe“ in Aschersleben.
Seniorengruppen der Landeskriminalamt
am 06.03.2019 um 14.30 Uhr Frauentagsfeier der Seniorengruppe gemeinsam mit den Frauen der Bezirksgruppe in Gaststätte „Seeblick“ am Neustädter See. Wenn Bedarf besteht, kann auch gebowlt werden, die Bahn muss aber rechtzeitig bestellt werden.