Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, um Euch über wichtige Neuigkeiten auf dem Laufenden zu halten, kommt der aktuelle Newsletter unserer Kreisgruppe: Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes (DRModG) zum 01.07.2016 wurde auch die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig. Nunmehr können wir berichten, dass für unsere Pensionäre mit den Septemberbezügen auch die Polizeizulage (und zwar rückwirkend ab dem 01.07.2016) wieder eingerechnet wurde. Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen Ebenso wurde mit dem Inkrafttreten des DRModG die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung für eine fünfundzwanzigjährige (€ 300,-), vierzigjährige (€ 450,-) und einer fünfzigjährigen Dienstzeit (€ 500,-) beschlossen. Näheres hierzu soll noch eine Rechtsverordnung regeln; diese ist aber noch nicht in Kraft getreten ist. Wir kämpfen weiter dafür, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 01.07.2016 ein o.g. Dienstjubiläum erreicht haben, rückwirkend in den Genuss einer Jubiläums-zuwendung kommen. Sobald hier nähere Informationenvorliegen, werden wir weiter berichten.