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Wer mit gezinkten Karten spielt, schadet der Polizei

Der Aufschrei der Standesorganisation BDK und seines Vorsitzenden Wilfried Albishausen über die Verteilung der zusätzlichen Stellen im Bereich A 12 und A 13 ist an Heuchelei nicht zu überbieten. Die Behauptung des BDK, dass die vom Innenministerium zugesagten zusätzlichen Stellen für die Spitzenfunktionen im gehobenen Dienst ausschließlich den Ermittlungsdiensten zu Gute kommen, entbehrt jeder Grundlage. In einem vom Vorsitzenden des BDK, Wilfried Albishausen, unterzeichneten Schreiben vom 13.11.2008 erklärt der Geschäftsführende Landesvorstand des BDK, dass er einer Verteilung der zusätzlichen Stellen auf Kriminal- und Schutzpolizei ausdrücklich zustimmt.

Wörtlich heißt es in dem von Albishausen unterzeichneten Schreiben:

„Der Bund Deutscher Kriminalbeamter akzeptiert aufgrund der Haushaltslage die Haushaltsneutraltität der Erweiterung der Stellenplanobergrenzen, weil eine Begrenzung der Beförderungsstellen in A 12 und A 13 auf ca. 10 Prozent aller Stellen (...) eine gerechte Bewertung von hochwertigen Sachbearbeiterfunktionen und Führungsfunktionen in Kriminal- und Schutzpolizei nicht zulässt und zu einer dauerhaften Perspektivlosigkeit in der Personalentwicklung über A 11 hinaus führt“.

Wenn jetzt vom BDK behauptet wird, dass er einer haushaltsneutralen Stellenausweitung für die Spitzenfunktionen im gehobenen Dienst nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe, dass sämtliche zusätzlichen Stellen ausschließlich den Ermittlungsbereichen zukommen würde, ist das falsch. Diese Forderung ist vom BDK nicht geltend gemacht worden. Sie ist auch in der Erklärung vom 13.11.2008 nicht enthalten.

Wenn der BDK-Vorsitzende dieses dennoch behauptet, verbreitet er wissentlich die Unwahrheit.

Diese Verhalten ist skandalös. Es schadet der Glaubwürdigkeit der gesamten Polizei und den Interessen aller Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen.
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