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Besoldung

Über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger wird nicht in Tarifverhandlungen entschieden, sondern der Landtag bestimmt darüber per Gesetz. Trotzdem bildet der Tarifabschluss faktisch die Grundlage für eine Erhöhung der Beamtenbezüge.
Nach Abschluss der Tarifrunde 2021 haben sich Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften am 05. Januar 2022 darauf verständigt, dass das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses für die Jahre 2021, 2022 und 2023 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamtinnen und die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger übertragen wird. Konkret bedeutet das:


Corona-Sonderzahlung:
  • Beamtinnen und Beamte, die sich am 29. November in einem aktiven Dienstverhältnis befunden haben, erhalten eine einmalige steuerfreie Corona-Prämie i.H.v. 1.300 Euro
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten die Corona-Prämie i.H.v. 650 Euro.
Lineare Steigerung der Bezüge:
  • ab dem 01.12.2022 steigen die teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) von Beamtinnen und Beamten und Pensionärinnen und Pensionären um 2,8 %.


Auch die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter steigen:
  • ab dem 01.12.2022 um 50€


Besoldungstabelle
Seit 1. Januar 2021




Besoldungstabelle
Ab 1. Dezember 2022
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