Mit dieser Bildungsveranstaltung werden Kolleginnen und Kollegen angesprochen, die sich bereits Grundlagen des Disziplinarrechtes erarbeitet haben. Hierauf aufbauend werden inhaltliche Konkretisierungen vorgenommen; unter anderem geht es um die Erhebung der Disziplinarklage und die Rolle des Verteidigers im Disziplinarverfahren sowie die gerichtliche Beweisaufnahme. Neben dem inhaltlichen Input bilden auch die Bearbeitung von Übungssachverhalten durch die Teilnehmer einen wichtigen Baustein des Seminars.