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Aktuelle Musterwidersprüche - Amtsangemessene Alimentation

Rechtsprechung fordert weitreichende Anpassungen in der Besoldung

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Das Bundesverfassungsgericht hat mit 2 Entscheidungen in diesem Jahre festgestellt, dass die Besoldung im Land Berlin zwischen den Jahren 2009 und 2015 zu gering bemessen war. Auch bei der Besoldung kinderreicher Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen angeht, wurde eine Unteralimentation festgestellt. Hierüber hatten wir mit Flugblatt vom 12.10.2020 informiert und anschließend einen Musterwiderspruch für kinderreiche Beamtinnen und Beamtinnen zur Verfügung gestellt.

Alimentation: Einreichung der Anträge / Widersprüche bis 31.12.2020 erforderlich

Die Entscheidung zur Besoldung in Berlin hat auch Auswirkungen auf NRW. Deshalb stellen wir euch nun auch einen aktuellen Antrag bzw. Musterwiderspruch für die Grundbesoldung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Rechtsprechung hat dem Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist bis zum 31.07.2021 gesetzt, eine verfassungskonforme Regelung zur Besoldung zu finden. Wer mögliche Ansprüche für dieses Jahr sichern will, muss den angehängten Antrag bzw. Widerspruch bis zum 31.12.2020 einreichen. Wir empfehlen die postalische Übersendung per Einschreiben.
Der Musterwiderspruch zur amtsangemessenen Alimentation ist neben dem bereits versandten Widerspruch für kinderreiche Kolleginnen und Kollegen zu erheben.

Forderung: Schluss mit dem Besoldungsminimalismus

Wer hart am Wind segelt, kippt auch schon mal um. Dass es mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Jahr schon wieder Unruhe in der Besoldung gibt, ist die unmittelbare Folge davon, dass sich der Gesetzgeber in NRW bei der Beamtenbesoldung bewusst am unteren Ende des rechtlich zulässigen orientiert. Mit Wertschätzung hat dieser Besoldungsminimalismus nichts zu tun. Wir gehen deshalb selbstbewusst in die Tarif- und Besoldungsrunde 2021.

Dokumente zum Download:
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