Pressemitteilung
Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“
Zu den möglichen Maßnahmen zählen aus Sicht der GdP nicht nur das Einrichten von Böllerverbotszonen und die Verhängung von Verkaufsverboten für einzelne Feuerwerkstypen, sondern auch eine konsequente Verfolgung derjenigen, die Silvesterraketen als Waffe benutzen. „Oft werden die Angriffe aus der Anonymität der Gruppe heraus begangen. Deshalb muss der Gesetzgeber das bestehende Strafrecht so verschärfen, dass auch diejenigen, die dem eigentlichen Täter gezielt Schutz bieten, bestraft werden können“, fordert Maatz. Zudem fordert die GdP, dass Angriffe auf Polizisten und auf Rettungssanitäter mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden. Bislang liegt die Mindeststrafe bei drei Monaten.
Zu den möglichen Maßnahmen zählen aus Sicht der GdP nicht nur das Einrichten von Böllerverbotszonen und die Verhängung von Verkaufsverboten für einzelne Feuerwerkstypen, sondern auch eine konsequente Verfolgung derjenigen, die Silvesterraketen als Waffe benutzen. „Oft werden die Angriffe aus der Anonymität der Gruppe heraus begangen. Deshalb muss der Gesetzgeber das bestehende Strafrecht so verschärfen, dass auch diejenigen, die dem eigentlichen Täter gezielt Schutz bieten, bestraft werden können“, fordert Maatz. Zudem fordert die GdP, dass Angriffe auf Polizisten und auf Rettungssanitäter mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden. Bislang liegt die Mindeststrafe bei drei Monaten.