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Deckelungsbeschluss ist Geschichte! Jetzt auch die Stellen schaffen!

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Spätestens seit dem Haushaltsgesetz für 2023 ist klar: Die Landesobergrenzenverordnung (umgangssprachlich Deckelungsbeschluss), mit dem die Stellen in den Besoldungsgruppen A12 und A13 seit Jahren begrenzt werden, wird seitens der Landesregierung nicht mehr angewandt. Während die Verordnung als absolute Obergrenze 1506 Stellen in A13 und 2978 Stellen in A12 vorgibt, sieht der aktuelle Haushalt 1787 Stellen in A13 und 3454 Stellen in A12 vor. Das ist auch gut so! Führung und Fachlichkeit müssen sich, wie in anderen Bereichen der Landesverwaltung, auch in der Polizei NRW lohnen. Dieser Umstand ergibt sich nicht zuletzt aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen schwarz-grünen Landesregierung. Die Landesobergrenzenverordnung kann nunmehr als überholt angesehen werden. Wichtig ist es nun, die richtigen Schlussfolgerungen und Forderungen aus diesem Umstand zu ziehen:

Der prozentuale Anteil der Stellen A12 und A13 muss deutlich steigen

Mit den aktuell vorgesehen Planstellen wird der Gesamtanteil der Stellen in A12 und A13 bei etwa 14 Prozent des Gesamtpersonalkörpers liegen. Schon der Gesetzgeber gibt in der maßgeblichen Vorschrift im Besoldungsgesetz eine Höchstgrenze von 22 Prozent vor. Wo die Reise perspektivisch hingehen muss, zeigen andere Bereiche der Landesverwaltung: In der Finanzverwaltung liegt dieser Wert bei ca. 32 Prozent. Anhand dieser Werte wird deutlich: Die Zeit ist reif, in der Polizei NRW ausreichende Stellenkapazitäten in diesem Bereich zu schaffen. In diesem Zusammenhang darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass als Konsequenz auch die Öffnung der B-Besoldung für Spitzenkräfte eher die Regel als die Ausnahme werden muss.

Erhöhung dieser Stellen darf nicht zu Lasten der übrigen Kolleginnen und Kollegen gehen

Dass der Anteil von Stellen in A12 und A13 deutlich steigen muss, fordert die GdP bereits seit Jahren. Klar ist aber auch: Die Bereitstellung dieser Planstellen darf nicht durch Einbußen bei den Kolleginnen und Kollegen in den Besoldungsgruppen A9 - A11 finanziert werden. Die Forderung lautet daher klar, dass das Gesamtbudget im Personalhaushalt deutlich steigen muss, um strukturelle Verbesserungen zu erzielen. Möglichst mit einem Nachtragshaushalt für 2023, spätestens aber mit dem Haushalt 2024. Eine Finanzierung zusätzlicher Stellen A12 und A13 auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen in den niedrigeren Besoldungsgruppen lehnt die GdP strikt ab.

Einschlägige Verordnungen müssen rechtskonform ausgestaltet werden

Auch die Landesverwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Mit Blick auf höherrangiges Recht ist ein kurzfristiges Abweichen von der Verordnung vielleicht vertretbar. Perspektivisch muss der Anspruch allerdings sein, die Verordnung rechtskonform und praktisch nutzbar auszugestalten. Im Rahmen dieser Anpassungen müssen prozentuale Obergrenzen für Beförderungsämter festgeschrieben werden.

Die GdP wird in dieser Sache sowohl den Innenminister, als auch den Finanzminister anschreiben, um ihren Forderungen nochmals Nachdruck zu verleihen.

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