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Pressemitteilung

Funktion des Polizeipräsidenten ab sofort ausschreiben

Foto: Manfred  Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Düsseldorf.

Beamte, die eine Behörde leiten, selber aber keine politischen Entscheidungsträger sind, müssen nach der Verfassung grundsätzlich auf Lebenszeit beschäftigt werden. Die in NRW gängige Praxis, Polizeipräsidenten als politische Beamte zu ernennen, verstößt deshalb nach einer gestern veröffentlichten Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) gegen das Grundgesetz (Az.: 6 A 739/18). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Landesregierung aufgefordert, frei werdende Funktionen von Polizeipräsidenten ab sofort auszuschreiben. Grundlage der Ernennung von Polizeipräsidenten muss ausschließlich die fachliche Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber sein und kein parteipolitisches Motiv.

„Wir erwarten, dass die Landesregierung die Entscheidung unverzüglich umsetzt. Sie darf sich nicht dahinter verstecken, dass das OVG nicht selber über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes entscheiden kann und deshalb Karlsruhe die Frage zur Prüfung vorgelegt hat, ob Polizeipräsidenten als politische Beamte eingesetzt werden können“, sagte GdPLandesvorsitzender Michael Mertens. „Die Polizeipräsidenten wären bei ihren Entscheidungen dann nicht länger von der politischen Rückendeckung aus dem Innenministerium abhängig, sondern könnten sich ausschließlich daran orientieren, was für die Sicherheit der Menschen erforderlich ist.“

Die GdP fordert zudem, dass die Ausschreibung der Stellen so gestaltet wird, dass sich auch Polizistinnen und Polizisten bewerben können. „Auch Polizisten können Polizeibehörden leiten“, betont Mertens. „Deshalb müssen sie die Chance haben, sich in einem offenen, transparenten Verfahren zu bewerben.“

Von den achtzehn Polizeipräsidien werden aktuell lediglich sieben von Polizeibeamten geführt: Bochum, Köln, Bonn, Essen, Wuppertal, Krefeld und Hamm. In zwei Präsidien, Duisburg und Hagen, ist die Stelle des Präsidenten zurzeit nur kommissarisch besetzt.
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