Zum Jahreswechsel weist die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) darauf hin, dass die verstärkte Polizeipräsenz auch bedeutet, dass der bereits bestehende Überstundenberg bei der Polizei auf über 4 Millionen Stunden anwachsen wird, ohne dass für die Einsatzkräfte klar ist, ob diese Stunden später auch ausgeglichen werden können. „Meine Kolleginnen und Kollegen tun ihr Möglichstes, um einen friedlichen und sicheren Jahreswechsel zu gewährleisten. Darauf bin ich stolz.“ so der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert, der im Gegenzug aber auch fordert, dass sich die Einsatzkräfte darauf verlassen können müssen, dass ihre Stunden später auch wieder ausgeglichen werden können.“
Der GdP ist es zusammen mit dem DGB gelungen, beim Finanzministerium NRW einen Erlass zu erwirken, wonach ein Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe nicht unmittelbar zu einer Verschlechterung führen darf!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
an diesen Tagen sind so viele Polizistinnen und Polizisten im Dienst wie zu kaum einem anderen Jahreswechsel. Nach der verheerenden Kölner Silvesternacht 2015 sind alle Konzepte, die reduzierte Kräfteansätze vorsahen, in den Schubladen verschwunden. Die Anschläge von Würzburg, München, Ansbach und Berlin haben deutlich vor Augen geführt, dass wir es mit einer terroristischen Bedrohungslage zu tun haben, die auf den Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zielt. Steigende Zahlen bei Wohnungseinbrüchen, Verkehrsopferzahlen und spektakuläre Fälle in der Cyberkriminalität haben weiter dazu beigetragen, dass die Innere Sicherheit im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Kurz: In kaum einem der vorangegangenen Jahre war polizeiliche Präsenz so sehr gefordert wie 2016.
Die Forderungen für die Verhandlungsrunde 2017 stehen fest. Die Vertreter der GdP und der anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ver.di und GEW sowie des Deutschen Beamtenbundes, haben ihr gemeinsames Forderungspaket für die am 18. Januar 2017 beginnenden Tarifverhandlungen formuliert.
Der Landesfrauenvorstand der GdP hatte den GdP-Landesvorsitzenden Adi Plickert anlässlich der Frauenvorstandssitzung am 9. Dezember zu einem Gespräch eingeladen. Grund war die Veröffentlichung eines Interviews mit Adi Plickert in der Print- und der Online-Ausgabe des Magazins Focus vom 2. Dezember (u. a. betitelt mit "Frauen haben eine andere Physiognomie").
Für Klaus Hecker mussten Entscheidungen klar, logisch und nachvollziehbar sein. Und es kam für ihn darauf an, den richtigen Ton zu reffen. Genau das konnte er gut. Im Pott sagt man: Er hat den Kopf richtig rum aufgeschraubt.
Am 18. Januar ist es so weit. Dann beginnen in Potsdam die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. Bereits vier Wochen später, nach zwei weiteren Verhandlungsrunden am 30./31. Januar und 16./17. Februar, soll das Ergebnis stehen. Das haben die Gewerkschaften, darunter die GdP, im Vorfeld der Tarifverhandlungen mit den Vertretern der Länder vereinbart.
Frischer und moderner – das ist der Anspruch den die GdP selber an ihren neuen Internetauftritt gestellt hat. Die einzelnen Dokumente und Infos sollten nicht nur leichter zugänglich, sondern auch von überall her abrufbar sein, auch von unterwegs vom Smartphone und vom Tablet aus. Zug um Zug sind deshalb in den vergangenen Wochen die einzelnen Seiten auf das neue Erscheinungsbild umgestellt worden. Ab sofort gilt das auch für den Internetauftritt der Kreisgruppen.
Das Berufsleben ist zu Ende, das Gewerkschaftsleben aber noch lange nicht! Wer bei der Polizei gearbeitet hat, schließt dort auch Freundschaften, und die halten oft ein Leben lang. In 56 der 61 Kreisgruppen der GdP gibt es deshalb eigene Seniorenvorstände. Sie stehen nicht nur mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Themen Versorgung, Beihilfe und Vorsorgevollmachten zur Seite, sondern organisieren auch regelmäßig Treffen und Ausflüge mit den früheren Kolleginnen und Kollegen. Was es gibt und wo es das gibt steht im Seniorenkalender 2017.
Um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, sollen die Bezüge der Beschäftigten der Länder im kommenden Jahr um 6 Prozent steigen, unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages. Diese Forderung haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der Deutsche Beamtenbund heute in Potsdam beschlossen. „Alle Beteiligten wissen, dass der öffentliche Dienst ohne eine deutliche Gehaltsteigerung nicht wettbewerbsfähig ist, deshalb müssen wir bei den Einkommen einen ordentlichen Sprung nach oben machen“, begründet GdP-Vorstandsmitglied Jutta Jakobs die Forderung der Gewerkschaften.
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.11.2016 (BVerwG Urteil 2 C 21.15) ist Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen.
Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht, wenn lediglich eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne einen dienstlichen Einsatz in dieser Zeit absolviert wurden.
Zum 1. Januar tritt auf Grund des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes vom 01.07.2016 eine wesentliche Änderung in der Zahlung der Bezüge ein. Die jährliche Sonderzahlung, die bisher im Dezember gezahlt worden ist, wird in die laufenden Bezüge eingerechnet.
Zu diesem Zeitpunkt ändern sich daher auch die Besoldungstabellen des Landes NRW für die ruhegehaltsfähigen Bezüge.
Die Situation der Flüchtlinge in NRW, die Diskussion über den Islam, die Zukunft Europas, die Bedrohung durch den Rechtsextremismus und die Chancen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei – das sind nur einige der aktuellen Themen im neuen Bildungsprogramm des Landesbezirks. Seminare zum Beamten- und Tarifrecht, für die Vertrauensleute- und Personalratsarbeit und zur Gewerkschaftsgeschichte runden das Programm ebenso ab, wie spezielle Seminare für den Wach- und Wechseldienst, die Bereitschaftspolizei, den Ermittlungsdienst, den Verkehrsdienst und den Verwaltungsbereich.
Zum 1. Januar entfällt das Sonderzahlungsgesetz NRW und die bisher zum Jahresende ausgekehrte jährliche Sonderzuwendung wird in die monatlichen Bezüge integriert. Die monatliche Besoldung wird damit zukünftig auf der Grundlage des Grundgehalts, ggf. vorhandenen Familienzuschlägen oder Kindererhöhungsbeträgen sowie von Amts- und Stellenzulagen berechnet. Auf das Jahr gerechnet ändert sich an der Gesamtsumme der Bezüge jedoch nicht.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Überlegungen der heute und morgen in Saarbrücken tagenden Innenministerkonferenz, die Bußgelder für Verkehrssünder in Deutschland deutlich anzuheben. Zugleich fordert die GdP, dass die Bußgelder in Zukunft zweckgebunden in die Verkehrsunfallprävention fließen, statt in den Schuldenabbau der Kommunen. „Bußgelder müssen wehtun, damit sie wirken. In diesem Punkt gibt es bei uns einen massiven Nachholbedarf, wenn wir die Zahl der mehr als 500 Verkehrstoten pro Jahr alleine in NRW nachhaltig reduzieren wollen“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens. „Hier können wir viel von Europa lernen. In Finnland zum Beispiel steigt mit dem Einkommen auch das Bußgeld. In Italien kann bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen sogar das Auto beschlagnahmt werden. Mit nachhaltigen Erfolg“, betonte Mertens.
Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stehen zum 1. Dezember bei der Polizei 500 Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 mehr zur Verfügung, als bislang geplant. Durch die zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten kann ein Großteil der Kollegen, die aufgrund der veränderten Frauenförderung während des noch laufenden dreijährigen Beurteilungszeitraums auf den Beförderungslisten nach hinten gerutscht sind, jetzt doch nach A 10 aufsteigen. Zudem sind die Chancen, den Streit über die Frauenförderung bei der Polizei nicht zu Lasten einzelner Kolleginnen und Kollegen auszutragen, sondern politisch zu lösen, weiter gestiegen.
Die Landesregierung hat entschieden, wichtige Zulagen für die Spezialeinheiten der Polizei deutlich anzuheben. Die Anpassung war nicht erst aufgrund der aktuellen Sicherheitslage erforderlich, sondern vor allem deshalb, weil die betroffenen Zulagen teilweise seit über 20 Jahren eingefroren waren und NRW damit im Bundesvergleich zunehmend schlecht dastand.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entscheidung der Landesregierung, die Zulage, für die Mitglieder der Spezialeinsatzkommandos (SEK) und der Mobilen Einsatzkommandos (MEK) von 153 Euro auf 300 Euro zu erhöhen, als wichtigen Beitrag der Wertschätzung gegenüber den Polizisten begrüßt, die immer wieder in vorderster Reihe bei der Verhinderung von Terroranschlägen eingesetzt werden. „Wir erwarten von den Polizistinnen und Polizisten, die bei den Spezialkommandos ihren Dienst versehen, eine extrem hohe physische und psychische Belastbarkeit und entsenden sie in Einsätze, in denen ihr Leben oftmals unmittelbar bedroht ist. Deshalb ist es gut, dass sie seit 1995 nicht mehr gestiegene Zulage deutlich erhöht wird“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. Mit 300 Euro in NRW liegt die Zulage für die Spezialkräfte in Zukunft über dem Niveau der meisten anderen Bundesländer, nur der Bund zahlt mit 400 Euro im Monat eine noch höhere Zulage.
Nach einer gestern vom Bundesverwaltungsgericht gefällten Grundsatzentscheidung muss die Bereitschaftszeit von Polizisten 1:1 als Arbeitszeit vergütet werden. Mit ihrer Entscheidung haben die obersten Verwaltungsrichter Deutschlands die Rechtsausfassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bestätigt, die in der Vergangenheit immer wieder gefordert hatte, dass die Bereitschaftszeit, die Polizisten bei Großeinsätzen in anderen Bundesländern verbringen, grundsätzlich 1:1 als Arbeitszeit vergütet wird. Das Land hatte dagegen von Fall zu Fall unterschiedlich über die Vergütung entschieden. „Mit dieser Salamitaktik ist jetzt endgültig Schluss. Auch für NRW gilt ab sofort, dass die Bereitschaftszeit 1:1 vergütet werden muss“, kommentiert GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert das Urteil.
Gut 7000 der mehr als 14 000 Angriffe auf Polizisten, zu denen es jedes Jahr in NRW kommt, sind Beleidigungen und Bedrohungen. Oft bleiben selbst massive Beschimpfungen der Beamten für die Täter folgenlos, weil die Gerichte sie als minderschweres Vergehen abtun und von einer Strafe absehen. Nach einer heute von der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf den Weg gebrachten Bundesratsinitiative wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein. Trifft die Beleidigungen einen Amtsträger, soll das künftig als strafverschärfend gelten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Bundesratsinitiative von Rot-Grün ausdrücklich. „Rot-Grün legt dem Volkssport Beamtenbeleidigung einen Riegel vor. In Zukunft können die Gerichte die Täter nicht mehr aus falscher Rücksichtnahme ungestraft lassen“, betonte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. Von der geplanten Strafrechtsverschärfung profitieren auch Rettungssanitäter, Feuerwehrleute und Beschäftigte in den Sozial- und Arbeitsämtern, wenn sie im Dienst angegriffen werden.