Ab heute müssen Frauen bei der Polizei grundsätzlich bevorzugt befördert werden. Das schreibt das neue Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vor. Regeln für die konkrete Anwendung der auch rechtlich umstrittenen Neuregelung hat das Innenministerium aber bislang noch nicht vorgelegt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht deshalb ein massives Beförderungschaos auf die Polizei zurollen. „Die Behörden werden mit der Anwendung der Frauenquote völlig alleine gelassen. Das ist schlicht unverantwortlich“, so GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Wird das Problem nicht schnell gelöst, stehen die Beförderungsentscheidungen in der Polizei auf rechtlich unsicherem Boden.“
Bereits vor einem Monat hatte die GdP mit einem Schreiben an Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor den Folgen gewarnt, wenn das neue Gesetz undifferenziert und von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausgelegt wird, weil einheitliche Vorgaben fehlen. „Für das angestrebte Ziel einer besseren Förderung von Frauen in der Polizei wären die daraus resultierenden nachhaltigen Störungen des Betriebsfriedens kontraproduktiv“, heißt es in dem Schreiben.
Wegen des für Beamtinnen und Beamte geltenden Leistungsprinzips werden Beförderungen grundsätzlich aufgrund von dienstlichen Beurteilungen vorgenommen. Polizisten werden deshalb alle drei Jahre beurteilt. Ob die Ergebnisse der letzten Beurteilungsrunde jetzt noch gelten, ist zurzeit unklar. In großen Behörden könnte eine undifferenzierte Anwendung der neuen Quotenregel dazu führen, dass einzelne Beamte im Ranking jetzt um 200 Plätze nach unten rutschen. „Wenn das so gemacht wird, ist eine Klagewelle vorprogrammiert“, warnt Plickert. „Die Neuregelung an sich sorgt schon für viel Unruhe unter den Beschäftigten. Wenn da jetzt auch noch jede Personalabteilung in den 50 Polizeibehörden ihre eigene Interpretation entwickeln muss, kann das nicht gut gehen.“
Ein bitteres Beispiel für Beförderungsfrust bei der Polizei NRW: Zwei Dutzend Kolleginnen und Kolleginnen warten auf die Amtszulage A9z, einige seit Jahrzehnten.
Mit einem starken Team und bestens gerüstet geht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die im Mai anstehenden Personalratswahlen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen an.
Nach den massiven Ausschreitungen bei der Zweitliga-Begegnung Paderborn – Rostock mit insgesamt 21 Verletzten fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konsequenzen.
Mit großer Sorge betrachtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entwicklungen rund um die Frage der Unterfinanzierung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wünscht den künftigen Polizeipräsidentinnen und –präsidenten für Köln, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Oberhausen viel Erfolg im neuen Amt und freut sich auf die Zusammenarbeit.
Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität.
20 Prozent der Nachwuchspolizisten in NRW fallen in der Ausbildung durch, weil sie bei einer der vielen Fachprüfungen während des Studiums nicht die erforderliche Leistung erreicht haben.
Diskussionen um die Bodycam, die teils seit Jahrzehnten nicht erhöhten Zuschläge und die überlange Wochenarbeitszeit, vakante Behördenleitungen: „Bei wichtigen Polizeithemen verharren Politik und Innenminister im Ungefähren – das kann nicht so bleiben“, klagt Michael Mertens, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen.
Innenminister Herbert Reul muss Behördenleitungen bei der Polizei zügig nachbesetzen, mahnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) angesichts des heute angekündigten Fortgangs von Falk Schnabel.
Als Reaktion auf der Massenschlägerei von zwei verfeindeten Großfamilien in Castrop-Rauxel und Essen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Landesregierung auf, die Clan-Kriminalität nicht länger kleinzureden.
Ganz starkes Votum für die GdP: Ihre Kandidatinnen und Kandidaten haben bei den heute beendeten Wahlen 125 von landesweit 136 Sitzen in den Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen (JAV) der Polizei in NRW errungen.
In NRW sollen auch über das Jahresende hinaus schwerste Straftaten wie Terroranschläge, Mordversuche und Kindesentführungen mit Hilfe der Telefonüberwachung von Tatverdächtigen bekämpft werden können.