Zum Inhalt wechseln

Regress: GdP fordert Einführung von Haftungshöchstgrenzen!

Foto: Manfred Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP

Sobald der Dienstherr der Auffassung ist, dass Beschäftigte einen Schaden grob fahrlässig verursacht haben, wird er in Erwägung ziehen, diesen Schaden im Rahmen des Regresses zurückzufordern. In der Vergangenheit wurden dabei immer wieder auch extrem hohe Summen von den Beschäftigten eingefordert, mitunter mehrere hunderttausend Euro. Solche Forderungen können unsere Kolleginnen und Kollegen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. Dies hat bereits zur Folge gehabt, dass Betroffene gesundheitliche Schädigungen erlitten haben. Das darf nicht sein!

Unsere Forderung: die Regresssumme darf den Betrag von drei Bruttobezügen nicht übersteigen.

Zwar ist nach der Rechtsprechung eine Begrenzung der Regresshöhe durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn vorgesehen. Die Fälle zeigen aber, dass eine rechtssichere und deutliche Handhabung hierzu fehlt. Eine Regelung ist daher mehr als überfällig. Bei der Bundespolizei und einigen anderen Bundesländern existiert eine derartige Regressgrenze bereits.

Eine klare Haftungshöchstgrenze ist daher immens wichtig und dient nicht nur dem Schutz des/der Einzelnen, sondern sichert auch die Funktionalität der Verwaltung bei der Polizei NRW.
Wer soll sonst bei existenzgefährdenden Haftungsforderungen noch die persönliche und rechtliche Verantwortung für regressintensive Funktionen übernehmen?

Wir haben daher den Innenminister aufgefordert, hier durch einen klarstellenden Erlass Sicherheit für alle Kolleg:innen zu schaffen, die sich durch eine verantwortliche Tätigkeit existenzgefährdenden Regressforderungen aussetzen.

Wir halten euch weiter auf dem Laufenden!
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen