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Warum JAV?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist nicht irgendein Debattierclub, sondern eine von den Auszubildenden gewählte Interessenvertretung mit gesetzlich abgesicherten Rechten und Pflichten.
  • Wer hilft mir, wenn mal etwas schief läuft?
  • Wer hört uns zu, wenn wir Verbesserungsvorschläge haben?
  • Wer kümmert sich darum, dass in der Ausbildung die Rahmenbedingungen stimmen?
Ein offenes Ohr für die Sorgen, Nöte und Ideen der Beschäftigten zu haben, bei Bedarf zu helfen und sich zu kümmern. Darum geht es in der JAV.
Die JAV tritt der Behördenleitung und dem Personalrat auf Augenhöhe gegenüber und kann viel bewegen: Das gilt sowohl für den Einzelfall, als auch für übergreifende Angelegenheiten.
Die JAV-Vertreter der GdP arbeiten eng mit den Personalräten und Kreisgruppen der GdP an den Ausbildungsbehörden zusammen. Sie stellen sicher, dass die besonderen Belange der Auszubildenden dort auch Gehör finden.
Ganz nebenbei ist die JAV auch eine tragende Säule des Grundsatzes der Demokratie in der Polizei: Ihre Mitglieder werden von allen Beschäftigten gewählt und können ihre Aufgaben unter besonderem Schutz vor dienstlichen Nachteilen ausüben.

Die GdP setzt sich aktiv für die Belange der Auszubildenden und Kommissaranwärterinnen und -anwärter in der Polizei ein: Für die Auszubildenden fordert sie seit Jahren eine Übernahmegarantie und konnte durchsetzen, dass es zumindest eine 12 monatige Übernahmemöglichkeit bei Bewährung und Bedarf gibt. Jetzt arbeiten wir daran, dass sich Azubis über den internen Stellenpool bewerben dürfen, um ihre Chancen auf einen Verbleib in der Polizei weiter zu verbessern.

Für die Kommissaranwärterinnen und –anwärter haben wir erst in diesem Jahr verhindert, dass die Ausbildungsjahrgänge 2010, 2011 und 2012 von einer massiven Verschlechterung der Einstellungsbedingungen ab 2013 betroffen werden, die mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz vorgenommen worden sind.

Der GdP ist es gelungen, eine Übergangsregelung durchzusetzen, die verhindert, dass die in vielen Fällen deutlich niedrigere Einstufung bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bereits für diejenigen gilt, die ihre Ausbildung bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnen haben.

Mehr Infos zu den Auswirkungen des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
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