Zulage für höherwertige Tätigkeit - Auszahlung steht unmittelbar bevor
Welche Ansprüche kommen zur Auszahlung?
Das Ministerium hat im Rahmen der aktuell versandten Rundverfügung die Auszahlungsansprüche für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2019 und dem 31.01.2021 definiert. Die Höhe der Zulage ergibt sich dabei grundsätzlich aus der Differenz zwischen der eigenen Besoldungsgruppe und der Besoldungsgruppe, die dem höherwertigen Amt zugeordnet ist. Für den Zeitraum nach dem 31.01.2021 ist eine erneute Abfrage der Berechtigten erforderlich. Das erforderliche Zahlenmaterial muss dabei möglichst schnell erfasst werden, um die nach dem Stichtag auflaufenden Ansprüche schnell zur Auszahlung zu bringen.
GdP-Forderung: Deckelungsbeschluss muss vollständig aufgehoben werden
Die GdP begrüßt ausdrücklich, dass die Kolleg:innen nun durch die Nachzahlungen entsprechend der ausgeübten Funktion bezahlt werden. Noch besser wäre es, wenn die Besoldung sich grundsätzlich an der ausgeübten Funktion orientieren würde. Das wäre ein deutliches Signal der Wertschätzung und würde die Behelfslösung über eine Zulage entbehrlich machen. Hierfür wird sich die GdP gemeinsam mit dem PHPR weiter einsetzen.