Raumtemperatur muss Besonderheiten der Polizei Rechnung tragen

Die festgelegten Höchsttemperaturen für öffentliche Gebäude werden den besonderen Belastungen bei der Polizei nicht gerecht. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind auch im Herbst und Winter bei Wind und Wetter im Außeneinsatz tätig und müssen sich zwischendurch in den Dienststellen aufwärmen. Dies betrifft den Wach- und Wechseldienst, aber auch die K-Wachen, die Bezirksdienste und den Verkehrsdienst. Viele Beschäftigte sind darüber hinaus in den Innenräumen im Schichtdienst tätig. Insbesondere in der Nachtschicht, wenn der Biorhythmus beim Menschen auf Schlafmodus programmiert ist, darf nicht zusätzlich zur Schichtarbeit noch eine Belastung durch Kältegefühl hinzukommen.
GdP-Forderung: Ausnahmeregelungen nutzen!
Die Verordnung zur Energieeinsparung sieht im § 6 Absatz 3 Nr. 3 und Absatz 4 die Möglichkeit für Ausnahmen vor. Näheres regelt ein Erlass. Danach soll in den Fällen, in denen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung im Kontext der EnSikuMaV nicht erfüllt werden können, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung das jeweilige Gefährdungspotential erfasst werden. Ihm ist dann durch gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken. Hier sind die örtlichen Personalräte im Rahmen der Mitbestimmung bei Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gefragt. Aufgrund der unterschiedlichen Heizungs- (Fernwärme etc.) und Bewirtschaftungsarten (BLB, Privater Vermieter) sowie spezieller Belange der einzelnen Behörden sind passgenaue Lösungen im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort gefragt.GdP-Info zum Download