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-In eigener Sache-

Kesselsdorf.

Seit geraumer Weile erreichen uns immer häufiger beunruhigende Anfragen zahlreicher Mitglieder der GdP, welche ihren Dienst bei der Bereitschaftspolizei verrichten. Hintergrund ist die wachsende Verunsicherung der Kollegen /Kolleginnen, ob wir uns auch während der Dienstzeit zur Mitgliedschaft in der GdP bekennen oder gar gewerkschaftlich engagieren dürfen — ohne hierfür dienstliche Nachteile fürchten zu müssen.

JA: es geht um die inzwischen landesweit bekannte „Eishockeyschläger-Affäre"
JA: das DÜRFEN, SOLLEN, MÜSSEN wir
JA: ohne dass dienstliche Nachteile befürchtet werden müssen

Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass die Betätigung für eine Gewerkschaft lediglich
innerhalb der gesetzlichen Rahmenvorgaben erfolgen darf. Dieser Rahmen gilt aber auch für
das Agieren des Dienstherren.

Wir stellen fest, dass das BPP diesen Rahmen gegenwärtig bereits weit verlassen hat. Die GdP lässt nicht zu, dass Mitglieder der GdP in ihren verfassungsmäßig garantierten Rechten auf Koalitionsfreiheit beschnitten werden und wird deshalb geeignete Maßnahmen einleiten.

Der Landesvorstand appelliert eindringlich an ALLE Mitglieder: Lasst euch nicht „kleinmachen"! Sprecht mit den Verantwortlichen der Bezirksgruppe
oder wendet euch direkt an die Geschäftsstelle, wenn ihr euch wegen der Betätigung für die GdP ungerecht behandelt fühlt.



Ihr für Uns und Wir für Euch!
Gemeinsam sind wir stark!
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