Offener Brief zur Umsetzung des Tarifergebnisses der Tarifrunde (2021/2022) für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Der GdP Sachsen ist es nicht nachvollziehbar, dass das Tarifergebnis, 2,8 Prozent lineare Erhöhung der Bezüge zum 1. Dezember 2022 zwar per Gesetz umgesetzt werden soll, sich aber die tatsächliche Auszahlung mindestens bis in den Februar oder gar März 2023 verzögern soll.
„Es ist unverständlich, dass die Übernahme der linearen Erhöhung zwar beabsichtigt, aber noch immer keine Gesetzeskraft erlangt hat und dass obwohl die Absicht bereits Monate bekannt ist“, so Krumlovsky weiter.
Insofern erwarten wir, dass durch das Finanzministerium das Landesamt für Steuern und Finanzen angewiesen wird, die lineare Auszahlung der 2,8 Prozent termingerecht zum 1. Dezember 2022 an den Berechtigtenkreis vorzunehmen. Dies kann, wie schon in der Vergangenheit praktisch umgesetzt, vorbehaltlich der gesetzlichen Inkraftsetzung, erfolgen.
Nach Informationen GdP Sachsen bedarf es dazu eines zügigen Agierens der Staatsregierung bzw. der Regierungsfraktionen, da für die Umsetzung der Auszahlungsmodalitäten nur noch wenige Tage im Monat November zur Verfügung stehen.
Auch bezüglich der Zahlung einer Energiepauschale für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erwarten wir eine zeitnahe Lösung, die sich an der inhaltlichen und zeitlichen Regelung des Bundes orientiert.
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