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Einheitliche bessere Versorgung von Beamt:innen bei qualifizierten Dienstunfällen

Mit Blick auf die anstehende Innenministerkonferenz fordern wir in einem Schreiben an den Innenminister Armin Schuster, die Problematik bei Ihrem Treffen mit den Innenminister:innen zu beraten.

Dresden.
Als GdP haben wir festgestellt, dass die Versorgung von Beamt:innen bei qualifizierten Dienstunfällen bundesweit sehr heterogen geregelt ist. Das betrifft insbesondere die Höhe der Entschädigungsleistungen.

Durch die signifikant gestiegene Zahl von Angriffen auf Polizeibeamt:innen steigt auch das Risiko, mit dauerhafter Schädigung oder gar dem Tod bedachtes Opfer eines rechtswidrigen Angriffs zu werden oder in einer Einsatzsituation bewusst sein Leben einsetzen zu müssen.

Dieser Gefahr setzen sich sowohl Vollzugsbeamt:innen auf Probe und auf Lebenszeit aber auch Beamt:innen auf Widerruf, welche zum Praktikum im operativen Einsatz eingesetzt werden, gleichermaßen aus.

Deshalb fordern wir als GdP:

    - eine bundesweit einheitliche Festlegung der einmaligen Unfallentschädigung nach rechtswidrigem Angriff auf mindestens 500.000 EUR *
    - eine bundesweit einheitliche Festlegung der einmaligen Unfallentschädigung an Hinterbliebene auf mindestens 300.000 EUR *
    - die Erweiterung des Hinterbliebenenbegriffs auf einen Familienbegriff*
    - die versorgungsrechtliche Gleichstellung von Polizeianwärter:innen, die in den Praktika in Einsatzsituationen einen Dienstunfall erleiden *


    Sehr geehrter Herr Minister,

    im Interesse unserer Kolleg:innen, die täglich in der Gefahr stehen, die Erledigung ihrer Aufgaben mit ihrer Gesundheit oder sogar ihrem Leben zu bezahlen, bitte ich Sie, sich für eine wertschätzende Reform der Dienstunfallfürsorge einzusetzen.

    Das Schreiben an den sächsischen Innenminister Armin Schuster ist angefügt (
    hier klicken).

    Die nächste Innenministerkonferenz findet vom 01. – 03.06.2022 statt.


    *Details zu den Forderungen sind dem Schreiben an den Innenminister zu entnehmen
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