Nachgefragt
Antworten zur Tarifübernahme
Nun ist die Antwort da:
- Die Nachzahlung der Inflationsprämie (Januar – April) wird bis Ende März, also mit den April-Bezügen erfolgen.
- Die Inflationsprämie im Dezember in Höhe von 1000 Euro erhalten Beamtinnen und Beamte wenn ihr Dienstverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und wenn im Zeitraum (1.8.23 – 8.12.23) an mindestens einem Tag Anspruch auf laufende Dienst- oder Anwärterbezüge bestand.
- Die Inflationsprämie für den Zeitraum Januar bis Oktober von monatlich 200 Euro erhalten Beamtinnen und Beamte, wenn ihr Dienstverhältnis im Bezugsmonat bestanden hat und wenn im Bezugsmonat mindestens an einem Tag Anspruch auf laufende Dienst- oder Anwärterbezüge bestand.
- Der Termin für die Nachzahlungen der monatlichen Sonderzahlung und der erhöhten Familienzuschläge (Verheiratetenzuschlag sowie Kinderzuschlag für das 1. + 2. Kind) steht noch nicht fest. Hier muss noch das parlamentarische Verfahren der Gesetzgebung abgewartet werden. Zwischenzeitlich werden die Vorbereitungen für die Nachzahlung getroffen.
Für die Informationen hat das SMF eine Internetseite geschalte, auf welcher fortlaufend Informationen eingestellt werden.
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html
- Die Nachzahlung der Inflationsprämie (Januar – April) wird bis Ende März, also mit den April-Bezügen erfolgen.
- Die Inflationsprämie im Dezember in Höhe von 1000 Euro erhalten Beamtinnen und Beamte wenn ihr Dienstverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und wenn im Zeitraum (1.8.23 – 8.12.23) an mindestens einem Tag Anspruch auf laufende Dienst- oder Anwärterbezüge bestand.
- Die Inflationsprämie für den Zeitraum Januar bis Oktober von monatlich 200 Euro erhalten Beamtinnen und Beamte, wenn ihr Dienstverhältnis im Bezugsmonat bestanden hat und wenn im Bezugsmonat mindestens an einem Tag Anspruch auf laufende Dienst- oder Anwärterbezüge bestand.
- Der Termin für die Nachzahlungen der monatlichen Sonderzahlung und der erhöhten Familienzuschläge (Verheiratetenzuschlag sowie Kinderzuschlag für das 1. + 2. Kind) steht noch nicht fest. Hier muss noch das parlamentarische Verfahren der Gesetzgebung abgewartet werden. Zwischenzeitlich werden die Vorbereitungen für die Nachzahlung getroffen.
Für die Informationen hat das SMF eine Internetseite geschalte, auf welcher fortlaufend Informationen eingestellt werden.
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html