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GdP unterstützt die Umsetzung der medizinischen Empfehlungen des Polizeiärztlichen Dienstes

Doch an der Basis gibt es noch andere Probleme, die gemeinsam gelöst werden müssen!

Kesselsdorf.

Am vergangenen Wochenende sprach das SMI gegenüber den Dienststellen und Einrichtungen der sächsischen Polizei Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Pandemiemaßnahmen aus. Diese basieren zum größten Teil auf medizinischen Empfehlungen des Polizeiärztlichen Dienstes. An dieser Stelle ein Dank an den Polizeiärztlichen Dienst für das verantwortungsvolle Handeln. Diese Handlungsanweisungen sind folgerichtig und müssen auch von allen eingehalten werden, zumal sie von unseren Spezialisten auf dem Gesundheitsgebiet ausgesprochen wurden.

Die Bemühungen der Verantwortlichen sind in den letzten Tagen unverkennbar. Man sollte aber nicht außer Acht lassen, dass sich die wahren Probleme nicht an Schreibtischen auftun, sondern sich erst direkt vor Ort offenbaren.
Dies nahm der Landesvorsitzende der GdP Sachsen, Hagen Husgen, zum Anlass, am gestrigen Dienstag mit dem LPP, Horst Kretzschmar, ein klärendes Gespräch zu führen.
Dabei stellte sich heraus, dass sich die Gesprächspartner in vielen Punkten zwar einig waren, es aber dennoch verschiedene Auffassungen zu einzelnen durch die GdP-Mitglieder bisher angesprochenen Problemen und Hinweisen gab.

Mund-Nasen-Schutz als Mannausstattung

Als Ergebnis blieben die Forderungen der GdP, dafür zu sorgen, dass die Kolleginnen und Kollegen im operativen Dienst über eine sogenannte Mannausstattung der wichtigsten Schutzmaterialien (z. B. Mund-Nasen-Schutz) verfügen. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass diese Ausstattung einem Verschleiß unterliegt und ständig erneuert werden muss. Hierzu verwies der LPP auf die Bemühungen, aber auch auf die momentan prekäre Lage der Beschaffung über Drittanbieter. Mehr als deutlich stellt sich die Abhängigkeit des gesamten Landes dar. Produktion, Beschaffung, Lagerung und Verwaltung solch existentieller Materialien müssen neu überdacht und geordnet werden.

Nutzung nach verantwortungsvollem Ermessen

Eine weitere Forderung war, dass jedem Einzelnen eingeräumt wird, im eigenen Ermessen über das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes selbst zu entscheiden, um die eigene und die Gesundheit Dritter zu schützen. Es gibt seitens des Innenministeriums keinerlei gegenteilige Auffassung und auch keine Weisung an die nachgeordneten Behörden, dies anders zu handhaben.

In einer Umfrage der GdP Sachsen unter den Kolleginnen und Kollegen stellt sich heraus, dass der Schuh vor Ort auch noch an ganz anderen Stellen drückt. Es gibt noch mehr zu tun, um den Polizeibeschäftigten eine gewisse Verunsicherung zu nehmen.

Es ergeben sich folgende Problemlagen, die angesprochen wurden und deren Klärung sich die politische bzw. die Polizeiführung sofort annehmen muss:

Unterstützungseinsätze der Bereitschaftspolizei?

    · Ist es tatsächlich zweckmäßig und vor allem aktuell objektiv notwendig, die Bereitschaftspolizei zu Unterstützungseinsätzen in die Polizeidirektionen zu beordern? Oder wird dadurch nicht sogar das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus erhöht? Ist das noch mit den Bemühungen um Betretungsverbote und feste Streifenpartner in den Polizeidirektionen zu vereinbaren?
    Die GdP Sachsen sagt: NEIN! Doch der LPP sagt JA!
    Diesbezüglich besteht keine Verhandlungsbereitschaft seitens der Polizeiführung mehr. Aus ihrer Sicht soll die erhöhte Präsens der Polizei ein positives Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger sein. Die GdP Sachsen ist aber der Auffassung, dass derzeitig Polizeikräfte durch häusliche Bereitschaft geschont werden und damit entsprechende Personalreserven vorgehalten werden sollten.

Urlaubsverlegung einvernehmlich lösen

    · Ist es nicht machbar, dass in der derzeitigen Situation über Verlegung und Stornierung von Urlaub bzw. Abbummeln von Überstunden ein gewisses Einvernehmen mit den Betroffenen hergestellt werden kann?
    Die GdP Sachsen sagt JA! Der LPP sagt nicht NEIN!
    In den Dienststellen sollten Vorgesetzte bei Antragstellungen (in welche Richtung auch immer) nicht pauschal entscheiden, sondern den Einzelfall betrachten und das Mögliche möglich machen. Doch es müssen die gesetzlichen und durch Verordnung festgelegten Bestimmungen, sowie die Folgen des Verschiebens für das zweite Halbjahr und für die anderen Kolleginnen und Kollegen beachtet werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, seinen geplanten Urlaub verschieben zu können; es sollten aber unbedingt einvernehmliche Lösungen angestrebt werden. Etwas anderes gilt bei Erkrankung oder auferlegter Quarantäne. Eine Verpflichtung zu Urlaub ist indes nicht ohne Weiteres durchsetzbar.
    Der Polizei-Hauptpersonalrat hat im Übrigen alle örtlichen Personalräte per E-Mail zu diesem Thema informiert.

Fünf-Stunden-Regelung auf den Prüfstand

    · Wäre es in dieser Lage nicht möglich, gesetzliche Vorschriften wie die sogenannte Fünf-Stunden-Regelung im Eilverfahren zu kippen, um den Einsatz vieler Kolleginnen und Kollegen zu honorieren. Was bezüglich des Personalvertretungsrechts im Hinblick auf die Kurzarbeit funktionieren sollte, muss auch im Beamtenrecht möglich sein!
    Die GdP Sachsen sagt JA! Auch der LPP hat nichts dagegen!
    Der LPP sieht diese Forderung aber prioritär abgesetzt zu den momentan anstehenden Problemen. Die GdP wird diese Forderung dennoch weiter voranbringen und an den verantwortlichen Stellen platzieren.

Die GdP Sachsen fordert ein zielführendes Engagement nicht nur zu den hier genannten Punkten und vor allem ein darauf ausgerichtetes Handeln aller Vorgesetzten. Wir fordern nochmals ausdrücklich, dass alle sinnvollen Vorkehrungen getroffen werden, die dazu beitragen, unsere eigenen Kolleginnen und Kollegen und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Eitelkeiten und Festhalten an überholten Anschauungen machen in dieser Zeit keinen Sinn!

GdP - Eure Gesundheit ist uns wichtig!
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