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Wertschätzung und Fürsorgepflicht für die Polizei

Sachsens Abgeordnete schauen tatenlos zu

Kesselsdorf.

Die GdP Sachsen fordert die Abgeordneten im Sächsischen Landtag auf, endlich auszuschlafen und die Entwicklung für eine zukunftsgerichtete Polizei nicht länger zu blockieren.

Landesvorsitzender Jan Krumlovsky: „Es wird nichts Spürbares dafür getan, die Polizei Sachsen weiterzuentwickeln. Man muss sich schon fragen, ob es Absicht oder Unvermögen ist. Es gelingt den politischen Akteuren jedenfalls nicht, unsere Polizei modern und zeitgemäß aufzustellen.“
„Sachsen sicherstes Bundesland“ war das laut verkündete Ziel im Sächsischen Landtag.
Zu Recht! Haben unsere Bürgerinnen und Bürger nichts weniger als Sicherheit verdient! Doch die Unfähigkeit der Abgeordneten, die Polizei am Puls der Zeit zu halten, schreit allmählich zum Himmel. Und so scheint es, dass man geradezu Sabotage der eigens vor sich hergetragenen Ziele betreibt.

„Will man einen Sicheren Staat, so bedarf es einer gut ausgebildeten, optimal ausgestatteten und motivierten Polizei. Wer derzeit aber durch die (teils maroden) Gänge der Dienststellen schleicht, wird den Eindruck gewinnen, dass nicht nur der Putz von den Wänden, sondern auch die Zufriedenheit bei vielen Beschäftigten stark bröckelt. Steigerung der Attraktivität in der Polizei Sachsen verstetigt sich zur hohlen Phrase, statt ehrgeizig verfolgtem Ziel.“, so der Krumlovsky weiter.

Während andere Bundesländer mehr und mehr an Sachsen vorbeiziehen, bilden wir in vielen Bereichen nur noch das Schlusslicht. Zuletzt mit dem sächsischen Alleinstellungsmerkmal, seine Versorgungsempfänger im Stich zu lassen. Nur nach großem Druck unsererseits, wurde ihnen die 300,-€ Energiekostenpauschale doch noch genehmigt.

Dabei brauchen wir für gute Beispiele nicht einmal weit zu schauen.
Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben die 2,8% Erhöhung pünktlich im Dezember 2022 gezahlt. Dazu kommen teils Erhöhungen der Familienzuschläge und Einführung eines Familiensonderzuschlags. In Thüringen erkennt die dortige Staatsregierung sogar, dass Gerichtsurteile des BVerfG Bindungswirkung haben und das man auf Grund Inflation, steigender Energiekosten und Co. angemessen reagieren muss. Dort nennt man es Fürsorgepflicht des Dienstherrn, bereits prognostisch tätig zu werden statt abzuwarten, dass eine Gewerkschaft (GdP) erneut Klage einreicht. Somit erhöht sich dort das Gehalt zur Dämpfung der o.g. Umstände um 3,25%. Alternativen? Laut Thüringer Gesetzentwurf KEINE, da sonst die Alimentierung verfassungswidrig ist.

Und wie sieht es bei uns aus?


    - Anerkennung des Fachkommissionsberichts 3 und damit Stellenaufwuchs?

    - Aktive Unterstützung für Homeoffice?

    - Modernes Laufbahnrecht?

    - Beste Ausstattung und Ausrüstung

    - Gepflegte und moderne Dienstgebäude

    - Zeitgemäße und verfassungskonforme Alimentierung

    - Wettbewerbsfähige Zulagen


In Sachsen? Fehlanzeige! Stattdessen Symbolpolitik. So geht sächsisch in Wahrheit - leider.

Es ist scheinbar gar nicht beabsichtigt tatsächliche Arbeitszufriedenheit herzustellen und den Kolleginnen und Kollegen eine entsprechende Wertschätzung zukommen zu lassen. Doch unter der Decke brodelt es gewaltig.

Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht eine Polizei, die in der Lage ist die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Doch wie lange noch, sollen die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifangestellte auf dem Zahnfleisch kriechen? Es ist an der Zeit, dass sich endlich etwas ändert.

PS: Den Vogel abgeschossen hatte Dirk Panter in der Pressemittelung der SPD, indem er bedauerte, dass die Besoldungserhöhung nicht pünktlich zum 1. Dezember möglich war. Doch nun kam sie und zwar ACHTUNG! "auf Initiative der Koalitionsfraktionen". Das ist harter Tobak, denn die Initiative kam seit Monaten von der GdP!

GdP - wir tun was!

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