FFP2-Maske für Risikogruppen
Übersendung der Berechtigungsscheine/Coupons beginnt

Heilfürsorgeberechtigte mit Erkrankungen bzw. Risikofaktoren (siehe Newsletter vom …) und unter 60 Jahre alt sind, reichen zum Erhalt der Coupons in den o. g. Zeiträumen eine ausgefüllte Eigenerklärung (abrufbar über Intranet der Sächsischen Polizei) oder eine entsprechende ärztliche Bescheinigung schriftlich beim Polizeiverwaltungsamt, Referat Heilfürsorge, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden oder elektronisch ein: gs.hfsv.pva@polizei.sachsen.de ein. Nach Auskunft werden diese Unterlagen nach Erfüllung des Zwecks (Versendung der Berechtigungsscheine/Coupons an Berechtigte) anschließend vernichtet, eine Speicherung der Unterlagen und Gesundheitsdaten erfolgt ausdrücklich nicht.
Dabei ein Hinweis, wenn man als aktiver Beamter unter Umständen zwei Mal zwei Coupons erhält (Heilfürsorge und private Krankenversicherung, z.B. wegen der Anwartschaft) ist zu prüfen, inwieweit der Anspruch bzw. Einlösung Beider tatsächlich gerechtfertigt ist.
Informationen zum Erwerb von FFP2-Masken
In unserer Mitteilung vom 17.01.2021 haben wir hingewiesen, dass der Heilfürsorgeempfänger die Rechnungen zum Eigenanteil (2 Euro) bei der Heilfürsorgestelle einreichen können und eine Rückerstattung vorgesehen war. Die Rechtslage hat sich mittlerweile geändert.
Im persönlichem Anschreiben wird jetzt darauf verwiesen, dass der Eigenanteil jeweils selbst zu tragen ist.
Zugleich informiert auch die Heilfürsorge im Intranet wie folgt:"Es wird darauf hingewiesen, dass der Eigenanteil in Höhe von 2 € bei Einlösung der Coupons zum Erhalt der Schutzmasken von den Heilfürsorgeberechtigten zu zahlen ist. Es handelt sich um einen gesetzlichen Eigenanteil. Eine Erstattung durch die Heilfürsorge ist nicht vorgesehen".
GdP-Wir tun was!