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Umsetzung von Gerichtsurteilen und Transsexualität für die Staatsregierung ein Problem?

Kesselsdorf.

In den vergangenen Tagen ging dieses Thema mehrfach durch die Medien. So titelte die Sächsische Zeitung am 13. Mai 2022 mit der Überschrift: „Polizei muss gekündigten trans Mann wieder einstellen.“

Im konkreten Fall ging es darum, dass der Kollege gegen den Entlassungsbescheid (Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Widerruf) vorging und eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs bei Gericht forderte. Die „Entlassung“ wurde ihm ausgesprochen, weil er unwahre Angaben, im ärztlichen Einstellungsbogen, gemacht haben soll.

Der entscheidende Senat beim Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen hatte, nach eigenen Aussagen, eine Interessenabwägung vornehmen müssen. Es entschied, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz besteht und das Interesse des Antragsstellers, seine Ausbildung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens fortzusetzen/ zu beenden, gegenüber dem öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Rücknahme der Ernennung, überwiegt. Am 6. April 2022 erfolgte das Urteil zugunsten unseres Kollegen.


Die Gerichtsentscheidung ist gut für den Beamten - Die Beschwerde unseres Mitgliedes war erfolgreich. Es wurde aus Sicht der GdP Sachsen der Gleichheitsgrundsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und niemand darf wegen seines Geschlechtes… benachteiligt… werden“, gemäß Artikel 18 der Sächsischen Verfassung sichergestellt.
Leider lässt die Umsetzung in der Sächsischen Polizei, seit der Entscheidung des OVG, weiter auf sich warten, denn bisher ist nichts passiert.

In diesem Zusammenhang bedeute dies, dass der Kollege seit 6. April 2022 darauf wartet, seine Ausbildung fortsetzen zu können. „Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen, die dem Dienstherrn als persönliche Niederlage erscheinen, so schleppend vorrangeht“, so der GdP-Vorsitzende Hagen Husgen. „Die GdP wird nun mit einer Untätigkeitsklage dafür sorgen, dass Animositäten ein Ende haben – egal zu welchem Thema. Das sind nicht nur wir, sondern dass ist auch das SMI den Kolleginnen und Kollegen schuldig“, so Husgen weiter.

Wichtig zu wissen!!!
Die GdP Sachsen gewährt Ihren Mitgliedern im Rahmen des Leistungspakets einen umfassenden beruflichen Rechtsschutz. Dabei geht es häufig nur um eine Rechtsberatung, aber natürlich auch darum nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht „gesprochen“ zu bekommen. Leider müssen wir in letzter Zeit feststellen, wenn Urteile oder Beschlüsse von Gerichten zu Gunsten unserer Mitglieder Recht gesprochen haben, dass eine Umsetzung auf sich warten lässt.

GdP Sachsen – Wir tun was!





Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Art. 38 Satz 1 SächsVerf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. V. 20 September 2019 – 2 BvR 880/19-, juris)

SZ Sachsen: Polizei muss nach Urteil gekündigten Transmann wieder einstellen | Sächsische.de (saechsische.de)
FAZ: Polizei Sachsen muss Transmann weiter beschäftigen - dpa - FAZ
ZEIT: Justiz: Polizei Sachsen muss Transmann weiter beschäftigen | ZEIT ONLINE
Süddeutsche: Polizei - Bautzen - Polizei Sachsen muss Transmann weiter beschäftigen - Panorama - SZ.de (sueddeutsche.de)
Merkus: Polizei Sachsen muss Transmann weiter beschäftigen (merkur.de)
Stern: Sachsen: Polizei kündigt Transmann nach seinem Coming-out – Urteil gefallen | STERN.de
Trans-Weib was ist Trans?: Gerichtsbeschluss: Polizei muss gekündigten trans Mann wieder einstellen
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