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Information für Beamtinnen und Beamte, einschließlich Versorgungsempfänger

Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation bezüglich Grundsicherung sowie Besoldung kinderreicher Beamter

Geltendmachung für das Haushaltsjahr 2020 (ggf. erneute Antragstellung)

Die GdP Sachsen hat bereits im Dezember 2019 darauf aufmerksam gemacht, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zu erwarten sind und ein Musterschreiben (siehe News 13.12.2019) zur Geltendmachung von Ansprüchen zur Verfügung gestellt.

Die Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag gestellt haben müssten zwischenzeitlich alle eine entsprechende Antwort vom Landesamt für Steuern und Finanzen erhalten haben. In diesem Schreiben sollte sowohl darüber informiert worden sein, dass der Widerspruch ruhend gestellt wird und die Einrede bezüglich der Verjährung zugestimmt wird.

Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht mit zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die „Grundbesoldung“ im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015 aber auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen waren.
Die Rechtsprechung betrifft Sachsen zwar nicht unmittelbar, es ist jedoch davon auszugehen, dass auch hier die Alimentation verfassungswidrig zu niedrig ist.

In beiden Entscheidungen wurden sowohl der Gesetzgeber des Landes Berlin als auch der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bis zum 1. Juli / 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Angesichts der Komplexität der Entscheidungen ist damit zu rechnen, dass seitens der Gesetzgeber erst im nächsten Jahr entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt werden, um sowohl für die Vergangenheit, aber auch für die Zukunft verfassungskonforme Regelungen zu treffen.

Da das Bundesverfassungsgericht in beiden Entscheidungen ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben, sollte nun gehandelt werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund, einschließlich die Gewerkschaft der Polizei Sachsen befindet sich aktuell mit weiteren gewerkschaftlichen Interessenvertretungen sowie dem Sächsischen Staatsminister der Finanzen Herrn Vorjohann in Gesprächen und Abstimmungen zur weiteren Vorgehensweise in Sachsen. Zu gegebener Zeit wird die Gewerkschaft der Polizei Sachsen über die tatsächlich erreichten Ergebnisse informieren.

Da bisher keine rechtssicheren Entscheidungen durch die Staatsregierung bzw. dem Landesparlament vorliegen empfiehlt die Gewerkschaft der Polizei Sachsen nunmehr allen Beamtinnen und Beamten, vorsorglich bis zum Jahresende 2020 erneut einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zu stellen. Dafür kann das beiliegende Musterschreiben verwendet werden. Dies gilt aus Gründen der Rechtssicherheit auch für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich Beamte im Ruhestand die bereits in der Vergangenheit entsprechende Anträge gestellt haben.

GdP Sachsen
Wir tun was!
News vom 13.12.2019 (hier klicken)
Muster Widerspruch 2020 (hier klicken)
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