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Wertschätzung für mittleren Polizeivollzugsdienst

GdP fordert Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse des Thüringer Landtages

Erfurt.

Dank dem Thüringer Landtag haben seit dem 22.12.2020 alle Beamten:innen im mittleren Dienst eine Haushaltsstelle A9. Einer Beförderung stünde damit nichts mehr im Wege und sollte erfolgen.

Die GdP Thüringen hat es geschafft, neben der leistungsorientierten Regelbeförderung in die A8, auch die haushälterischen Voraussetzungen für die Beförderung zur A9 durchzusetzen.

Resonanz:
Wir befördern 2021 weiterhin nach der prozentualen Verteilung bei unseren Beamten:innen an der Basis und schicken somit immer noch Beamten:innen in der A8 in Pension.

Die GdP Thüringen fordert das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf, die geschaffenen Möglichkeiten endlich zu nutzen!

Wir als Gewerkschaft der Polizei sehen die enttäuschten Gesichter der Kolleg:innen im mittleren Dienst, welche bereits 15 bis 20 Jahre auf eine greifbare Wertschätzung warten. Das muss endlich ein Ende haben! Jetzt ist Handeln angesagt.

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
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