Amtsangemessene Alimentation - Widerspruch, ja oder nein?
Allgemeine Besoldung/Verletzung Abstandsgebot
Jeder Beamte kann grundsätzlich Widerspruch gegen seine Besoldung, besser Antrag auf amtsangemessene Besoldung, einlegen/stellen, wenn er der Meinung ist, dass diese nicht rechtens ist.
Andere Gewerkschaften und Verbände rufen zum Einlegen eines Widerspruches auf. Musteranträge sind hier u.a. auch auf den Intranetseiten der Thüringer Polizei/LPI Jena eingestellt.
Einen Widerspruch einzulegen ist nach unserer Meinung im Moment unschädlich.
Aber zum Verständnis: selbst wenn wir unseren Mitgliedern nicht von einem Widerspruch abraten, heißt es noch nicht, dass eine Kostenübernahme für möglichen Rechtsschutz im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gewährt wird!
Im Moment klären wir hier, wie das weitere Vorgehen bei möglichen Verfahren sein wird.
Wir informieren Euch zeitnah so bald hier die Verfahrensweise feststeht!
Ein Tipp noch zum Schluss!
Bitte prüft aber, ob aus der Vergangenheit noch ein Widerspruchsverfahren zur Thematik anhängig ist. Falls dies der Fall sein sollte, beachtet, dass mit einem neuen Widerspruch ggf. Ansprüche aus einem alten Verfahren verfallen!
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
Andere Gewerkschaften und Verbände rufen zum Einlegen eines Widerspruches auf. Musteranträge sind hier u.a. auch auf den Intranetseiten der Thüringer Polizei/LPI Jena eingestellt.
Einen Widerspruch einzulegen ist nach unserer Meinung im Moment unschädlich.
Aber zum Verständnis: selbst wenn wir unseren Mitgliedern nicht von einem Widerspruch abraten, heißt es noch nicht, dass eine Kostenübernahme für möglichen Rechtsschutz im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gewährt wird!
Im Moment klären wir hier, wie das weitere Vorgehen bei möglichen Verfahren sein wird.
Wir informieren Euch zeitnah so bald hier die Verfahrensweise feststeht!
Ein Tipp noch zum Schluss!
Bitte prüft aber, ob aus der Vergangenheit noch ein Widerspruchsverfahren zur Thematik anhängig ist. Falls dies der Fall sein sollte, beachtet, dass mit einem neuen Widerspruch ggf. Ansprüche aus einem alten Verfahren verfallen!
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de