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Flaschenwurf mit Folgen – aber nur mit der GdP

Erfurt.

März 2021… Kölleda. Ein Routineeinsatz sollte es werden. Eine Festnahme, überraschend, zügig und ohne viel Trara. Nicht aber nach den Willen des Betroffenen, welcher sich heftig zur Wehr setzte und sogar mit Flaschen nach den eingesetzten Polizeibeamten warf.

Leider traf auch eine Flasche genau und mitten in das Gesicht eines unserer Kollegen. Schmerzhaft und mit fatalen Folgen, denn unser Kollege erlitt einen Bruch des Nasenbeines.

Jetzt, kein halbes Jahr später, waren gute Nachrichten an den Kollegen zu überbringen. Dank des Engagements der Gewerkschaft der Polizei für seine Mitglieder konnte der betroffene Kollege 1.000€ Schmerzensgeld auf seinem Konto einstreichen. Und das ganz ohne eigene Kosten und nur aufgrund seiner Mitgliedschaft in der GdP.

Seit 4 Jahren kämpft die GdP auch für ein Schmerzensgeld für ihre Mitglieder, welche im Dienst durch das polizeiliche Gegenüber geschädigt werden.

Über den in der Mitgliedschaft enthaltenen Rechtsschutz wird die GdP aktiv und fordert vom Schädiger im Namen des Kollegen Schmerzensgeld ein. Übrigens ohne die Privatanschrift des Kollegen verwenden zu müssen.

Wenn der Schädiger nicht zahlen will (oder kann) wird die Forderung bis zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher weiterverfolgt. Und auch wenn der Gerichtsvollzieher erfolglos sein sollte, wird die Schmerzensgeldzahlung gegenüber dem Freistaat Thüringen (als Erfüllungsübernahme) durchgesetzt.

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So sieht Solidarität aus.
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So sieht GdP aus.
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Jedoch nur für Mitglieder.


Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Kreisgruppe Landeskriminalamt , Kranichfelder Str. 1 in 99097, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11
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