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GdP gratuliert zu den Beförderungen

Auswahlentscheidungen zum Nachteil der Kolleg*nnen des mittleren Dienstes

Erfurt.

Allen Kolleg*nnen, die in den Genuss einer der heißbegehrten Beförderungen in der letzte Woche kamen, sei an dieser Stelle nochmals gratuliert. In diesem Jahr standen für alle Laufbahngruppen und Fachrichtungen der Thüringer Polizei 597 Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Deren Verteilung auf die verschiedenen Besoldungsstufen regeln die Behörden und Einrichtungen in sogenannten Organisationsgrundentscheidungen. Die Diesjährigen führten allerdings zu großen Unbehagen.

Die Personalvertretungen und Gewerkschaftsvertreter*innen vor Ort sahen sich mit unzähligen Gesprächen konfrontiert.

Mit den Organisationsgrundentscheidungen und den hinter diesen liegenden Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere die der Landespolizeidirektion, wurden die Kolleg*nnen des mittleren Dienstes schlechter gestellt als die des gehobenen Dienstes.

Es standen „nicht ausreichend viele besetzbare Planstellen des jeweils nächsthöheren Amtes zur Verfügung“. Von 120 rechnerisch möglichen Beförderungsmöglichkeiten zur A9 bzw. 181 zur A9 mit Amtszulage waren nur 84 bzw. 31 aufgrund vorhandener Planstellen umsetzbar. Den Kolleg*nnen, die die Hauptlast der Arbeit in Kriminal- und Schutzpolizei leisten, wurden mehr als 60 Prozent der Beförderungsmöglichkeiten genommen.
Mit Attraktivität des Polizeiberufs hat dies nichts zu tun.

Die GdP Thüringen stellt einen nicht akzeptablen Zustand fest. An dieser Stelle sind die Entscheidungsträger der Polizei und der Thüringer Politik gefragt. Schaffen Sie endlich ausreichend Planstellen, um der Ungerechtigkeit entgegen zu wirken und wieder Gleichberechtigung unter den Laufbahngruppen herstellen zu können.

Fehlende Wertschätzung ihrer tagtäglichen Arbeit mussten die Kolleg*nnen in diesem Jahr auch in anderer Weise feststellen. Nicht an einer Beförderungsveranstaltung nahm der Minister oder einer seiner beiden Staatssekretäre teil. Festgehalten werden muss auch, dass die in Thüringen trotz Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes nicht gelebte Mitbestimmung der Personalvertretungen bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen für die beschriebenen Umstände ursächlich ist. Eine derartige Ungerechtigkeit hätten die Personalvertretungen nicht zugelassen.

Der Landesvorstand


Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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