Gericht straft Thüringer Innenministerium wegen Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin ab!
Einstellungsverfahren im Tarifbereich war rechtswidrig!
In dem Urteil vom 17.10.2019, AZ: 2 Sa 465/17 hat das LAG Thüringen einen Verstoß gegen die geregelte Einladungspflicht festgestellt.
Einer schwerbehinderten Bewerberin wurde in der Folge eine Entschädigung zugesprochen. Neben der Zahlung von über 4000,00 € sowie 5 Prozent Zinsen seit 2017, entstehen dem Steuerzahler außerdem die Kosten für zwei Rechtsanwälte, da das TMIK sich nicht durch „hauseigene“
Juristen*innen, sondern durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten ließ. Zurzeit finden in der Thüringer Polizei Einstellungen im Tarifbereich statt.
Daher fordern wir die Entscheidungsträger auf, rechtskonforme Verfahren durchzuführen.
Hierdurch können weitere Schadenersatzzahlungen vermieden werden. Das eingesparte Geld kann dann gut in die Qualifizierung unserer Beschäftigten investiert werden, damit Vergütungen in der EG 3 innerhalb der Thüringer Polizei endlich der Vergangenheit angehören.
Durch frühzeitige Beteiligung und Mitbestimmung der Schwerbehinderten- und Personalvertretung können Fehler vermieden werden.
Weitere Missachtungen der Mitbestimmungsregelungen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes werden weiter, aber eben vermeidbare Verfahren mit sich bringen.
Die GdP fordert, Mitbestimmungen nach dem Willen des Gesetzgebers zu leben und umzusetzen.
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
Einer schwerbehinderten Bewerberin wurde in der Folge eine Entschädigung zugesprochen. Neben der Zahlung von über 4000,00 € sowie 5 Prozent Zinsen seit 2017, entstehen dem Steuerzahler außerdem die Kosten für zwei Rechtsanwälte, da das TMIK sich nicht durch „hauseigene“
Juristen*innen, sondern durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten ließ. Zurzeit finden in der Thüringer Polizei Einstellungen im Tarifbereich statt.
Daher fordern wir die Entscheidungsträger auf, rechtskonforme Verfahren durchzuführen.
Hierdurch können weitere Schadenersatzzahlungen vermieden werden. Das eingesparte Geld kann dann gut in die Qualifizierung unserer Beschäftigten investiert werden, damit Vergütungen in der EG 3 innerhalb der Thüringer Polizei endlich der Vergangenheit angehören.
Durch frühzeitige Beteiligung und Mitbestimmung der Schwerbehinderten- und Personalvertretung können Fehler vermieden werden.
Weitere Missachtungen der Mitbestimmungsregelungen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes werden weiter, aber eben vermeidbare Verfahren mit sich bringen.
Die GdP fordert, Mitbestimmungen nach dem Willen des Gesetzgebers zu leben und umzusetzen.
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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